Bedarfsausweis

Alles über Energieausweise: Ein Guide zu Bedarfs- und Verbrauchsausweisen

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist ein Bedarfsausweis und warum ist er wichtig?

  2. Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

  3. Bedarfs- oder Verbrauchsausweis: Was sind die Vorteile?

  4. Aufbau und Effizienzklassen des Bedarfsausweises

  5. Struktur der Effizienzklassen im Überblick

  6. Wer darf den Ausweis ausstellen?

  7. Wann ist ein Bedarfsausweis erforderlich?

  8. Wie könnte sich der Bedarfsausweis künftig entwickeln?

1. Was ist ein Bedarfsausweis und warum ist er wichtig?

Der Bedarfsausweis ist eine der beiden Varianten des Energieausweises. Im Vergleich zum Verbrauchsausweis enthält der Bedarfsausweis umfangreichere Angaben. Der Ausweis zeigt den theoretischen Energiebedarf des Hauses und wird auf Grundlage verschiedener Gebäudeeigenschaften wie der Dämmung, dem Baujahr und der technischen Ausstattung erstellt.

Was ist ein Bedarfsausweis - Muster

So könnte ein Bedarfsausweis aussehen

Die Vorlage eines gültigen Energieausweises ist bei einem Hausverkauf oder einer Vermietung verpflichtend. In den meisten Fällen besteht Wahlfreiheit zwischen den beiden Ausweisarten.

2. Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes GEG gibt es zwei Arten von Energieausweisen:

Verbrauchsausweis:

Verbrauchsausweis:

Bedarfsausweis:

Bedarfsausweis:

Was sind die Unterschiede zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis?

Bedarfsausweis

Verbrauchsausweis

Dieser Ausweis enthält den Energiebedarf, der sich aufgrund der baulichen Gegebenheiten für ein Gebäude ergibt.

Der Verbrauchsausweis orientiert sich am Energieverbrauch der Immobilie und anhand der Heiz- und Verbrauchskostenabrechnungen aus den letzten drei Jahren erstellt.

Verbrauchswerte bleiben bei der Ermittlung der Energieeffizienz unberücksichtigt.

Als Berechnungsgrundlage dient die Energie, die für Heizung und Warmwasser in einem Jahr aufgewendet werden muss.

Der Bedarfsausweis ist detaillierter und liefert ein umfassendes Bild vom energetischen Zustand des Gebäudes.

Auch eventuelle Leerstände bezieht der Fachmann in die Kalkulation ein.

Die Daten sind nicht vom individuellen Heizverhalten der Bewohner abhängig, sondern berücksichtigen vielmehr den Zustand des Gebäudes.

Der Verbrauchsausweis ist stark vom Verhalten der Bewohner abhängig, es ist denkbar, dass sich bei Bewohnern mit einem anderen Heiz- und Nutzerverhalten andere Werte im Energieausweis ergeben.

Es handelt sich um eine standardisierte energetische, objektive Betrachtung des Gebäudes auf Grundlage bauphysikalischer Werte.

Bei der Berechnung greift der Ersteller auf die letzten drei Abrechnungen zurück.

Die Effizienzskala ist bei beiden Ausweisarten gleich, durch die unterschiedlichen Verfahren können die Ergebnisse für ein Gebäude jedoch unterschiedlich ausfallen.

Jeder, der ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten möchte, ist zur Vorlage eines Energieausweises verpflichtet. Welche Ausweisart erforderlich ist, hängt vor allem vom Alter der Immobilie ab. Bei unsanierten Gebäuden mit vier oder weniger Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden, und Neubauten, ist ein Bedarfsausweis verpflichtend.

Wichtige Faktoren im Bedarfsausweis

Verschiedene bauliche Aspekte werden im Bedarfsausweis berücksichtigt:

  • Baujahr

  • Gebäudetyp

  • Größe des Gebäudes

  • Anzahl Wohneinheiten

  • Dämmzustand der Gebäudehülle (Dach, Außenwände, Fenster)

  • Wirkungsgrad der Heizungsanlage

  • Verwendete Baumaterialien (Leitfähigkeit des Materials)

3. Bedarfs- oder Verbrauchsausweis: Was sind die Vorteile?

Vorteile Bedarfsausweis

  • tatsächlicher Zustand der Immobilie

  • zeigt auf, welche Möglichkeiten es gibt, die Energieeffizienz zu verbessern

Vorteile Verbrauchsausweis

  • Datenerhebung einfacher

  • Erstellung ist nicht so komplex wie bei einem Bedarfsausweis und geht deutlich schneller

  • Nach einer Modernisierung ist das Dokument leicht zu aktualisieren

  • Im Vergleich zum Bedarfsausweis ist der Verbrauchsausweis preiswerter

4. Aufbau und Effizienzklassen des Bedarfsausweises

Der Aufbau des Bedarfsausweise:

Unabhängig von der Art des Energieausweises besteht das Dokument immer aus fünf Seiten.

SeiteInformationen
1Allgemeine Gebäudeinformationen, Angaben zu wesentlichen Energieträgern
2, 3Kennzeichnung als Bedarfsausweis, Farbskala mit Energieausweiswerten, Endenergiebedarf, Primärenergiebedarf
4Vorschläge für mögliche energetische Modernisierung
5Erläuterungen

5. Struktur der Effizienzklassen im Überblick

Im Energieausweis ermittelt der Aussteller den jährlichen Energiebedarf eines Gebäudes pro Quadratmeter. Danach folgt die Einstufung in eine bestimmte Energieeffizienzklasse zwischen A+ und H:

EnergieeffizienzklasseEnergiebedarf pro m²
A+<= 30
A<=50
B<= 75
C<= 100
D<= 130
E<= 160
F<= 200
G<= 250
H> 250

(Quelle: Gebäudeenergiegesetz § 86)

Wie werden die Werte im Bedarfsausweis berechnet?

Für das Dokument werden der Endenergiebedarf und der Primärenergiebedarf des Gebäudes ermittelt. Der Primärenergiebedarf zeigt, wie viel Energie aufgewendet werden muss, um den Energiebedarf eines Gebäudes zu decken. Unter Endenergie versteht man die Menge an Energie, die am Ende beim Verbraucher ankommt.

Berechnung des Primärenergiebedarfs:

Zur Ermittlung des Primärenergiebedarfs wird der Endenergiebedarf eines Gebäudes mit einem bestimmten Faktor multipliziert. Dieser sogenannte Primärenergiefaktor ist von der Art des Energieträgers abhängig. Es kommt also darauf an, wie die Energie erzeugt wird. Bei fossilen Brennstoffen wie Heizöl, Erdgas oder Flüssiggas beträgt der Faktor beispielsweise 1,1, bei biologischen Brennstoffen wie Holz bei 0,2. Je umweltfreundlicher und nachhaltiger die Energieerzeugung, desto niedriger ist der Faktor. Bei erneuerbaren Energien liegt der Multiplikationsfaktor bei 0.

Berechnung des Endenergiebedarfs:

Der Ersteller des Ausweises ermittelt die Werte unabhängig vom Verhalten der Bewohner anhand des Gebäudezustands und der technischen Ausstattung. Dazu ist eine umfassende Ist-Analyse des aktuellen Zustands und der Bauart der Immobilie notwendig.

Welche Faktoren sind bei der Berechnung wichtig?

Bei der Berechnung des Endenergiebedarfs berücksichtigt der Ersteller verschiedene Faktoren wie das Alter und den Zustand der Immobilie, die Raumtemperatur und Klimadaten.

Was kostet ein Bedarfsausweis?

Die Kosten für einen Bedarfsausweis liegen zwischen 100 und 500 Euro für ein Einfamilienhaus. Wer sich entscheidet, das Dokument online zu bestellen, muss mit einer Rechnung von rund 100 Euro rechnen. Nimmt der Energieberater vor Ort eine Besichtigung vor, ist der Aufwand deutlich höher und die Rechnung beträgt rund 500 Euro.

Handelt es sich um eine Immobilie mit mehr Wohneinheiten, liegen die Kosten zwischen 600 und 700 Euro für ein Gebäude mit bis zu zehn Wohneinheiten. Bei Immobilien mit mehr als 15 Wohneinheiten betragen die Kosten um 800 Euro.

Bedarfsausweis online bestellen

Es gibt verschiedene Anbieter, bei denen Sie die Möglichkeit haben, einen Bedarfsausweis online zu bestellen. In diesem Fall erfolgt keine Besichtigung vor Ort. Wichtig ist daher, umfassende Angaben und Unterlagen zum Gebäude bereitzustellen. Je mehr Gebäudedaten Anbieter abfragen, desto detaillierter und genauer der Bedarfsausweis. Der Ersteller ist auf umfangreiche und konkrete Daten angewiesen, um einen korrekten Energieausweis zu erstellen.

Die Verbraucherzentrale rät, vor allem sehr günstige Angebote genau zu prüfen, da bei einer fehlerhaften oder ungenauen Datenerhebung die Ausstellung eines korrekten Ausweises nicht möglich ist. Nur wenn umfangreiche Daten sowie aussagekräftige Fotos vorliegen, ist eine richtige Analyse möglich. Grundsätzlich ist es rechtssicher, den bedarfsorientierten Ausweis online zu beauftragen.

Entspricht ein Ausweis nicht den gesetzlichen Anforderungen, kann vom Aussteller eine kostenfreie Nachbesserung verlangt werden. Kommt der Ersteller dem nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurücktreten.

6. Wer darf den Ausweis ausstellen?

Unabhängig von der Art des Energieausweises stellt ein zertifizierter Fachmann mit entsprechender Berufspraxis den Energieausweis aus. Neben der beruflichen Qualifikation ist eine Zusatzqualifikation für die Erstellung des Energieausweises erforderlich. Folgende Profis sind berechtigt, ein Dokument zu erstellen:

  • Energieberater

  • Architekten

  • Schornsteinfeger

  • Bauingenieure

Welche Anforderungen müssen Aussteller von Bedarfsausweisen erfüllen?

Die Anforderungen an Aussteller von Energieausweisen regelt das Gebäudeenergiegesetz GEG. Demnach ist ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem baunahen Beruf oder einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem entsprechenden Schwerpunkt vorauszusetzen. Handelt es sich um einen Schornsteinfeger oder Handwerker, ist eine Eintragung in der Handwerksrolle beziehungsweise ein Meistertitel erforderlich. Zusätzliche Qualifikationen können ein Studienschwerpunkt im energieeffizienten Bauen, Berufserfahrungen oder Fortbildungen sein.

Welche Qualifikationen sollte der Aussteller vorweisen?

Es gibt viele Möglichkeiten, sich als Aussteller für Energieausweise zu qualifizieren. Idealerweise verfügt der Profi über einen Studienabschluss in einer passenden Fachrichtung.

Eine gute Idee ist es, sich bei der Deutschen Energie-Agentur dena nach einem Fachmann umzusehen. Nach Eingabe der Postleitzahl werden in Frage kommende Experten aufgelistet.

Wenn Sie auf der Suche nach einem geeigneten Anbieter sind, sollte der Aussteller idealerweise über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, da der Fachmann für die Ausstellung eines fehlerhaften Dokuments haftbar gemacht werden kann.

Die Ausstellung eines Energieausweises ohne Berechtigung gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld bestraft.

Welche Dokumente und Informationen sind für den Bedarfsausweis erforderlich?

Für die Ausstellung eines Bedarfsausweises sind umfangreiche Angaben über die Beschaffenheit und den Zustand des Gebäudes wichtig:

  • Gebäudeunterlagen: Baubeschreibung, Grundrisse, Berechnung des umbauten Raums

  • Auflistung durchgeführter Wärmeschutzmaßnahmen

  • Protokolle des Schornsteinfegers aus den letzten Jahren

  • Angaben über die beheizte Wohnfläche und die Anzahl der Wohneinheiten

  • Zustand der Gebäudehülle mit Angaben zu Dach, Fassade, Fenstern

  • Art der Verglasung

  • Angaben zur Anlagentechnik (Heizung, Warmwasseraufbereitung)

7. Wann ist ein Bedarfsausweis erforderlich?

Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten möchten, ist der Energieausweis verpflichtend. Grundsätzlich ist es immer möglich, sich für einen Bedarfsausweis zu entscheiden, in einigen Fällen ist diese Art des Dokuments verpflichtend:

  • Neubau {es gibt keine Verbrauchsabrechnungen aus den letzten drei Jahren)

  • Das Gebäude hat weniger als fünf Wohneinheiten und der Bauantrag wurde vor dem 1.11.1977 gestellt (also vor dem Inkrafttreten der 1. Wärmeschutzverordnung)

Welche Bußgelder werden fällig wenn kein Energieausweis vorliegt?

Wird ein Energieausweis nicht unverzüglich nach Fertigstellung eines Gebäudes, bei einem Verkauf oder einer Vermietung vorgelegt, können Bußgelder bis zu 15.000 Euro verhängt werden. Auch wenn in kommerziellen Immobilienanzeigen keine Angaben zum Energieausweis vorhanden sind, droht ein Bußgeld in dieser Höhe. Geahndet werden auch Fälle, in denen falsche Daten für die Erstellung des Ausweises bereitgestellt werden.

Mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro ist zu rechnen, wenn Registriernummer und Datum nicht korrekt oder nicht rechtzeitig in das Dokument eingetragen werden.

8. Wie könnte sich der Bedarfsausweis künftig entwickeln?

Der Bedarfsausweis liefert wichtige Kennwerte zum energetischen Standard eines Gebäudes und hilft, die Immobilie mit anderen zu vergleichen. Für Eigentümer und Mieter zeigt das Dokument, mit welchen Heiz- und Warmwasserkosten zu rechnen ist.

Aktuell plant die Ampelkoalition die Einführung eines neuen Siegels für "Nachhaltige Gebäude". Dieses Zertifikat soll den bisherigen Energieausweis ersetzen. Der Fokus liegt dann vor allem auf den CO2-Emissionen eines Gebäudes, auch die verwendeten Materialien werden bei der Erstellung berücksichtigt. Unter anderem wird überprüft, wie nachhaltig die Baumaterialien sind und welcher Energieaufwand bei der Produktion des Materials erforderlich ist. Diese Werte fließen in das neu geplante Siegel ein.

Vorgesehen ist, die tatsächliche CO2-Ersparnis pro Quadratmeter zu ermitteln. Die Regierung plant Förderungen anhand dieser Kennzahlen und versteht das Zertifikat als Anreiz zum nachhaltigen Bauen, Sanieren und Modernisieren.

Bedarfsausweis – FAQ

Wann ist ein Bedarfsausweis erforderlich?

Ein Bedarfsausweis ist in zwei Fällen verpflichtend: Für ein Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten wurde vor Inkrafttreten der Wärmeschutzverordnung am 1.11.1977 eine Baugenehmigung erteilt. Eine Ausnahme gibt es, wenn bei der Planung die Wärmeschutzverordnung bereits berücksichtigt wurde.

Zudem ist der bedarfsorientierte Ausweis bei einem Neubau verpflichtend. Die für einen Verbrauchsausweis erforderlichen Verbrauchsdaten der vergangenen drei Jahre gibt es hier nicht.

Welchen Inhalt hat der Bedarfsausweis?

Der bedarfsorientierte Energieausweis zeigt den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes und wird ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Heiz- und Warmwasserverbrauchs erstellt.

Was ist besser Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Der Bedarfsausweis liefert energetische Kennwerte, die sich auf den reinen Zustand des Gebäudes beziehen, das Verbraucherverhalten der Bewohner bleibt bei diesem Ausweis unberücksichtigt. Insofern ist ein Bedarfsausweis aussagekräftiger als ein Verbrauchsausweis. Es kommt also darauf an, welche Angaben aus dem Dokument entnommen werden sollen. Grundsätzlich reicht für die Einordnung der Energieeffizienz ein Verbrauchsausweis aus.

Was kostet die Ausstellung eines Bedarfsausweises?

Bei einer Online Beauftragung des Bedarfsausweises liegen die Kosten um 100 Euro. In diesen Fällen sind vom Eigentümer alle Unterlagen an den Ersteller zu übermitteln, vor allem aussagekräftige Fotos sind wichtig. Wird der Bedarfsausweis nach einer eingehenden Vor-Ort-Besichtigung erstellt, werden für das Dokument bei einem Einfamilienhaus etwa 500 Euro fällig. Bei einer Immobilie mit mehreren Wohneinheiten sind Kosten von rund 800 Euro möglich.

Gibt es einen Unterschied zwischen einem Energieausweis und einem Bedarfsausweis?

Es gibt zwei Formen vom Energieausausweis: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis ist also eine Variante des Energieausweises.

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