Grundbuchauszug anfordern: Antrag & Kosten
Homeday Redaktion

Homeday Redaktion

Immobilienbewertung

Grundbuchauszug anfordern, einsehen, ändern oder löschen:

Ein Grundbuchauszug klärt Eigentum, Rechte und Belastungen einer Immobilie zuverlässig. Er liefert Fakten für Verkauf, Finanzierung, Erbe oder Streitfälle. Hier erfahren Sie, wie Sie den Grundbuchauszug beantragen und einsehen. Praxisnah, rechtssicher und mit klaren Schritten für Amtsgang und Online-Antrag. So bleiben Ihre Unterlagen vollständig und aktuell. Der Prozess wirkt einfacher als oft gedacht.

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Ein Grundbuchauszug ist ein öffentliches Verzeichnis mit allen rechtlichen Daten zu Grundstücken. Er enthält Informationen über Eigentumsverhältnisse, Belastungen, und Rechte wie das Wegerecht.

  • Der Grundbuchauszug ist wichtig beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Er zeigt, wer rechtmäßiger Eigentümer ist und muss bei Änderungen im Grundbuch aktualisiert werden.

  • Der Grundbuchauszug kann beim Amtsgericht/Grundbuchamt, online über bestimmte Verfahren oder über einen Notar beantragt werden. Kosten variieren je nach Art des Auszugs und es muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.

Inhaltsverzeichnis:

Grundbuchauszug und Immobilienverkauf

Wenn Sie darüber nachdenken, Ihre Immobilie zu verkaufen oder eine Immobilie zu kaufen, kann eine Online-Bewertung Ihnen eine Vorstellung davon geben, wie viel Sie für Ihre Immobilie verlangen können oder wie viel Sie für eine potenzielle Immobilie ausgeben sollten.

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Abschrift der Eintragungen im Grundbuch. Er zeigt Eigentümer, Lasten, Grundpfandrechte und Dienstbarkeiten eines Grundstücks. Behörden, Notare und Erwerber nutzen ihn als gesicherte Rechtsgrundlage.

Was ist ein Grundbuchauszug?

Wenn Sie einen Grundbuchauszug anfordern, erhalten Sie die Abschrift eines Grundbuchblattes.

Der Auszug besteht aus Bestandsverzeichnis sowie den Abteilungen I bis III. Abteilung I enthält Eigentümer und Erwerbsgrund, etwa Auflassung oder Erbfolge. Abteilung II führt Lasten und Beschränkungen, zum Beispiel Wegerechte oder Nießbrauch. Abteilung III listet Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden. Ein aktueller Auszug verhindert Überraschungen in Verhandlung und Finanzierung. Als Eigentümer prüfen Sie so laufende Rechte und Belastungen. Ein Muster hilft beim Verständnis der Gliederung und Begriffe. Für Verträge verlangt die Gegenseite oft eine beglaubigte Abschrift. Diese enthält Siegel und bestätigt die Übereinstimmung mit dem Grundbuch.

Wo kann man den Grundbuchauszug anfordern?

Sie beantragen den Grundbuchauszug beim zuständigen Grundbuchamt des Amtsgerichts. Antrag geht persönlich, schriftlich, per Post oder über Landesportale. Online-Einsicht ist Fachkreisen vorbehalten, eine Online-Bestellung ist meist kostenpflichtig.

Möglichkeit 1: Beim Amtsgericht oder Grundbuchamt

Das Dokument erhalten Sie beim zuständigen Amtsgericht oder Grundbuchamt.

Das Grundbuchamt befindet sich im Amtsgericht des Bezirks beziehungsweise der Kommune, in der die Immobilie steht. Befindet sich die Immobilie beispielsweise im Berliner Ortsteil Friedrichshagen im Bezirk Treptow-Köpenick ist das Amtsgericht Köpenick zuständig.

Den Antrag stellen Sie entweder schriftlich oder direkt vor Ort mündlich. Geben Sie dabei die genaue Grundstücksbezeichnung an, idealerweise haben Sie den Grundbuchbezirk und die Blattnummer zur Hand.

Möglichkeit 2: Grundbuchauszug online

Das Grundbuch lässt sich online über www.grundbuch-portal.de (Justizportal von Bund und Ländern) einsehen.

Mittlerweile sind die verschiedenen Grundbücher über das Elektronische Grundbuch (EGB) digitalisiert. Hier gilt jedoch: Wer das Grundbuch einsehen möchte, muss ein berechtigtes Interesse nachweisen. Zudem ist eine Begründung für den elektronischen Abruf erforderlich, das kann beispielsweise eine besondere Eile bei der Abfrage sein. Bestimmte Personengruppen wie Notare sind uneingeschränkt für den Online-Abruf zugelassen.

Das Grundbuch lässt sich nicht nur online einsehen, ein Auszug daraus lässt sich auch online beantragen.

Wer Zugang zum Online-Abrufverfahren erhält, regelt §133 GBO.

Hier finden Sie die elektronischen Grundbücher aller 16 Bundesländer:

Über die nachfolgenden Links erfahren Sie mehr über das Abrufverfahren und die Zulassungsvoraussetzungen in den einzelnen Bundesländern.

Möglichkeit 3: Anforderung über einen Notar

Wenn Sie im Zusammenhang mit einem Immobiliengeschäft ohnehin mit einem Notar zusammenarbeiten, ist der Abruf des Grundbuchauszugs auch über das Notariat möglich. Der Notar ist berechtigt, die Daten elektronisch anzufordern, sodass die Abwicklung in diesem Fall sehr einfach ist. Es lohnt sich allerdings nicht, extra einen Notar für die Anforderung einzuschalten.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Grundbuchauszug beantragen

Bereiten Sie Daten, Nachweise und Ausweis vor. Stellen Sie den Antrag beim Grundbuchamt oder über ein Landesportal. Wählen Sie unbeglaubigten oder beglaubigten Auszug und zahlen die Gebühr.

So beantragen Sie den Grundbuchauszug Schritt für Schritt.

Antrag beim Amtsgericht oder Grundbuchamt vor Ort.

  • Identität nachweisen mit Personalausweis oder Reisepass.
  • Grundstück bezeichnen: Adresse, Gemarkung, Flur, Flurstück, Grundbuchblatt.
  • Berechtigtes Interesse belegen, zum Beispiel Kaufvertragsentwurf oder Eigentumsnachweis.
  • Auszugstyp wählen: unbeglaubigt für Information, beglaubigt für Verträge.
  • Ausgabeform wählen: Abholung, Postversand oder elektronischer Versand.
  • Gebühr bezahlen und Empfang bestätigen.

Online-Antrag über das Landesportal des Bundeslandes.

  • Registrieren und Identität verifizieren, je nach Portal.
  • Daten zum Grundstück eingeben und Interesse begründen.
  • Nachweise hochladen, etwa Vollmacht, Erbschein oder Maklerbestätigung.
  • Auszugstyp wählen und Versandart festlegen.
  • Gebühr online zahlen; Bestätigung speichern.

Die Bearbeitungszeit liegt je nach Auslastung bei wenigen Tagen. Eilige Fälle melden Sie am Schalter an. Für Dritte benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. Als Eigentümer reicht ein aktueller Grundsteuerbescheid als Nachweis. Als Käufer legen Sie die schriftliche Bestätigung des Verkäufers vor. Ein Maklerauftrag oder ein Exposé begründet das Interesse noch nicht. Gerichte oder Gläubiger weisen ihr Recht mit Titel oder Beschluss nach. Vermerken Sie Ihre Telefonnummer für Rückfragen des Grundbuchamts. Nutzen Sie klare Aktenzeichen bei mehreren Anträgen gleichzeitig. Beantragen Sie bei Bedarf mehrere Auszüge für Bank und Käufer. Notieren Sie Abteilung und Blatt für gezielte Rückfragen. Das beschleunigt die Prüfung im Amt.

Wie sieht ein Grundbuchauszug aus?

Der Grundbuchauszug zeigt alle wichtigen Informationen zu Eigentum, Belastungen und Rechten einer Immobilie.

Wenn Sie das Grundbuch eines bestimmten Grundstücks einsehen, erhalten Sie wichtige Informationen über das betreffende Grundstück. Dazu zählen unter anderem die Grundstücksgröße, die Eigenschaften des Grundstücks und die konkrete Lage.

Grundbuchauszug: Aufbau und Inhalt

Der Aufbau des Grundbuchs ist gesetzlich vorgeschrieben und folgt einer bestimmten Norm. Unabhängig davon, um welches Grundbuch es sich handelt, ist der Aufbau immer gleich und Informationen sind stets an der gleichen Stelle zu finden.

Der Grundbuchauszug enthält die Aufschrift, das Bestandsverzeichnis und die Abteilungen I, II und III.

Der Grundbuchauszug enthält die Aufschrift, das Bestandsverzeichnis und die Abteilungen I, II und III.

  • Die Aufschrift enthält die Nummer des Grundbuchblattes, Informationen zum zuständigen Amtsgericht beziehungsweise Grundbuchamt, den Grundbuchbezirk und das Datum des Grundbuchauszugs.

  • Das Bestandsverzeichnis informiert über Eigenschaften des Grundstücks wie dessen Lage (Straße und Hausnummer), Größe oder Gemarkung. Außerdem gibt es Auskunft über zugehörige Flurstücke, deren Größe und Bewirtschaftungsart.

  • Die erste Abteilung beinhaltet Informationen über die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks und bei mehreren Eigentümern: deren Verteilung. Außerdem ist hier vermerkt, wann und aus welchem Grund (Erbschaft, Kauf, Zwangsversteigerung etc.) der aktuelle Eigentümer in den Besitz des Grundstücks gelangt ist.

  • Die zweite Abteilung enthält Informationen zu Belastungen und Beschränkungen des Grundstücks. Dazu zählt etwa ein Wohnrecht, Nießbrauchrecht oder Erbbaurecht.

  • Die dritte Abteilung umfasst Grundpfandrechte wie Grundschulden oder die Hypotheken einer Bank als Absicherung für einen Immobilienkredit.

Antrag Grundbuchauszug: Musterdokument PDF

Homeday bietet Ihnen den Antrag zum Grundbuchauszug als kostenloses Musterdokument zum Download.

Wann benötige ich einen Grundbuchauszug?

Einen Grundbuchauszug benötigen Sie vor allem beim Verkauf, Kauf oder bei der Finanzierung einer Immobilie.

Immobilienverkauf & Immobilienkauf

Einen Grundbuchauszug benötigen beispielsweise Immobilieneigentümer, die ihre Immobilien verkaufen möchten. Denn als Teil des Kaufvertrags ist das Grundbuch Voraussetzung für den erfolgreichen Verkauf. Der Grundbuchauszug weist nach, dass der Verkäufer auch tatsächlich der Eigentümer der Immobilie und folglich zu deren Verkauf berechtigt ist.

Wer sich für den Kauf einer Immobilie interessiert, sollte das Grundbuch einsehen, um sich über eventuell bestehende Lasten und Verpflichtungen zu informieren. Der Eigentümer muss eine Vollmacht ausstellen, die zur Einsicht berechtigt.

„Wenn Käufer den Immobilienkauf über einen Kredit finanzieren wollen, brauchen sie den aktuellen Auszug aus dem Grundbuch in der Regel schon vorher für ihre Bank.“

Der Notar sieht beim Hausverkauf beziehungsweise Hauskauf den Grundbuchauszug ein und protokolliert den Inhalt im Kaufvertrag. Hat der Notar den Vertrag beurkundet, informiert er das Finanzamt über den Haus-, Wohnungs- beziehungsweise Grundstücksverkauf.

Daraufhin fordert die Behörde den Käufer zur Zahlung der Grunderwerbsteuer auf. Bis zur Zahlung der Steuer und des Kaufpreises lässt der Notar den neuen Käufer über die sogenannte Auflassungsvormerkung im Grundbuch vermerken. Sind alle Verbindlichkeiten beglichen, beantragt er den Eigentümerwechsel im Grundbuch.

Der Grundbuchauszug für die Eigentumswohnung beziehungsweise das Haus ändert sich entsprechend.

Kann jeder einen Grundbuchauszug beantragen?

Nein, es braucht ein berechtigtes Interesse. Eigentümer, Erwerber, Berechtigte und Behörden erhalten Auskunft mit Nachweis. Reine Neugier reicht nicht.

Das Gesetz schützt die Privatsphäre und den Rechtsverkehr. Ein berechtigtes Interesse liegt vor bei eigener Rechtsposition oder konkreter Vorbereitung. Typische Gruppen im Überblick:

  • Eigentümer: Nachweis durch Grundsteuerbescheid, Kaufvertrag oder aktueller Auszug.

  • Kaufinteressenten: Nachweis durch unterschriebenen Reservierungsvertrag oder Kaufvertragsentwurf.

  • Bevollmächtigte: Vorlage der schriftlichen Vollmacht.

  • Erben: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.

  • Gläubiger: Vollstreckungstitel oder Beschluss.

  • Inhaber von Rechten: Dienstbarkeitsvertrag oder Bewilligung.

  • Behörden und Notare: Aufgabenbezogener Auftrag.

Kaufinteressenten haben Interesse erst bei konkreten Verhandlungen. Eine bloße Besichtigung reicht nicht. Händler und Datendienste ohne Vollmacht erhalten keinen Auszug. Legen Sie Nachweise als Kopie oder Scan dem Antrag bei. Das Amt prüft den Zweck und die Rechtsgrundlage. Nutzen Sie eindeutige Formulierungen zum Zweck der Einsicht. So vermeiden Sie Rückfragen und Verzögerungen. Für Unternehmen dient der Handelsregisterauszug als Identitätsnachweis. Fügen Sie ihn dem Antrag bei.

Wie schreibe ich einen Antrag auf Grundbuchauszug?

Um einen Antrag auf Grundbuchauszug zu stellen, genügt ein formloses Schreiben. Dieses sollte die folgenden Punkte enthalten:

  • Name und Anschrift des Antragstellers

  • Daten zur Immobilie (Grundbuchblattnummer, Nummer der Gemarkung und des Flurstücks oder genaue Adresse) 

  • Angabe zur Ausführung als beglaubigten oder unbeglaubigten Grundbuchauszug

  • Begründung für den Antrag (Eigentümer, Käufer, Notar, Gläubiger)

  • Datum und Unterschrift des Antragstellers

Entstehen für den Grundbuchauszug Kosten?

Die Kosten für einen Grundbuchauszug hängen von der Art des Auszugs und dem Weg der Beantragung ab.

Entstehen für den Grundbuchauszug Kosten?

Wie viel der Grundbuchauszug kostet, hängt vor allem von seiner Art ab:

  • Die persönliche Einsichtnahme ins Grundbuch ist gebührenfrei.

  • Eine einfache Kopie des Grundbuchblattes kostet circa 10 Euro.

  • Ein beglaubigter Grundbuchauszug kostet ca. 20 Euro.

Grundsätzlich ist es auch möglich, den Grundbuchauszug über verschiedene Dienstleister oder einen Notar anzufordern. Dabei können jedoch für den Grundbuchauszug andere Kosten entstehen (siehe Gerichts- und Notarkostengesetz).

Ist es möglich, einen Grundbuchauszug kostenlos zu erhalten?

Viele suchen nach „grundbuchauszug beantragen“ und „grundbuch einsehen online kostenlos“. Für Privatpersonen existiert keine freie Online-Einsicht. Notare, Gerichte und Behörden nutzen Fachportale im Rahmen ihrer Aufgaben. Sie sehen als Berechtigter vor Ort kostenfrei in die Akte. Für einen Ausdruck fällt stets eine Gebühr an. Unbeglaubigter Auszug kostet meist zehn Euro. Beglaubigter Auszug kostet meist zwanzig Euro. Grundlage bildet das GNotKG und die Kostenverzeichnisse der Länder. Viele Portale bieten Bestellungen online an. Diese Bestellungen lösen ebenfalls Gebühren aus. Dienstleister erheben zusätzlich Serviceentgelte. Einige Behörden stellen Auszüge intern kostenfrei bereit. Das betrifft nur Verwaltungsverfahren. Für Kauf, Verkauf oder Finanzierung zahlen Privatpersonen die Gebühren. Achten Sie auf seriöse Anbieter mit Impressum und Gebührenübersicht. Prüfen Sie, ob der Weg über das Amtsgericht günstiger ist. Die Zahlung erfolgt bar, per EC oder per Rechnung. Online zahlen Sie meist per Lastschrift oder Karte.

Brauche ich für den Grundbuchauszug einen Notar?

Ob Immobilienverkauf, -kauf oder Erbschaft: Wer ein berechtigtes Interesse an einem Grundbuchauszug besitzt, kann beim jeweiligen Grundbuchamt den Grundbuchauszug anfordern. Es ist nicht notwendig, einen Notar mit der Besorgung zu beauftragen.

Wie lange dauert es, bis man einen Grundbuchauszug bekommt?

Wird der Grundbuchauszug auf postalischem Wege beantragt, dauert es in der Regel 14 Tage, bis man ihn bekommt. Bei einer Beantragung online über das Internet, erhält man ihn meist innerhalb weniger Minuten.

Wann muss ich einen Grundbucheintrag ändern oder löschen?

Ein Grundbucheintrag erfordert eine Änderung oder Löschung, sobald sich Eigentumsverhältnisse oder persönliche Daten rechtlich ändern.

Das Grundbuch muss immer dann geändert werden, wenn sich an den Eigentumsverhältnissen etwas ändert.

In folgenden Fällen ist eine Änderung erforderlich:

  • Sie haben eine Immobilie oder ein Grundstück gekauft und müssen als neuer Eigentümer eingetragen werden.

  • Das Eigentum ist im Rahmen einer Erbschaft auf einen oder mehrere Erben übergegangen und das Grundbuch ist entsprechend zu berichtigen.[/li]

Wie lässt sich der Grundbuchauszug bei einer Erbschaft ändern?

Wer eine Immobilie erbt und sich als neuer Eigentümer im Grundbuch eintragen lassen möchte, muss diese Änderung im Grundbuch anfordern.

Auch wenn es um Streitigkeiten bei einer Erbschaft oder einer Trennung geht, kann es sinnvoll sein, sich über die Eigentums- und Rechteverhältnisse im Grundbuch zu informieren.

Dazu benötigt er einen entsprechenden Nachweis über die Berechtigung (z.B. Erbschein).

Änderungen im Grundbuch: Was ist bei Ehepartnern zu beachten?

Stehen beide Ehepartner im Grundbuch, gehört ihnen beiden die Immobilie zu jeweils 50 Prozent. Steht nur ein Ehepartner im Grundbuch, gehört diesem die Immobilie allein. Bei einem Verkauf einer Immobilie muss daher das Grundbuch geändert werden, um die neue Eigentümerschaft zu regeln. 

Geht es jedoch nur um die Namensänderung nach einer Heirat, ist keine Änderung notwendig.

Beglaubigter oder unbeglaubigter Grundbuchauszug?

Ob ein beglaubigter oder unbeglaubigter Grundbuchauszug nötig ist, hängt vom Zweck und vom jeweiligen Empfänger ab.

Die Beantragung eines beglaubigten oder unbeglaubigten Dokuments hängt davon ab, wofür Sie es benötigen.

Die Beantragung eines beglaubigten oder unbeglaubigten Dokuments hängt davon ab, wofür Sie es benötigen.

Ein unbeglaubigter Grundbuchsauszug ist eine Kopie des aktuellen Grundbuchblatts. Handelt es sich um eine beglaubigte Ausfertigung, wird die Echtheit des Dokuments mit einem amtlichen Siegel bestätigt.

Ob Sie ein beglaubigtes oder unbeglaubigtes Dokument beantragen, hängt davon ab, wozu Sie das Dokument benötigen:

  • Wenn Sie den Auszug für Ihre Unterlagen benötigen, etwa um sich einen Einblick über den aktuellen Stand zu verschaffen, reicht eine unbeglaubigte Ausfertigung aus.

  • Wenn Sie einem Verkauf planen, ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Grundbuch erforderlich.

  • Für die Beantragung einer Baufinanzierung ist in der Regel ebenfalls eine beglaubigte Kopie notwendig. Banken erwarten üblicherweise, dass der Auszug nicht älter als sechs Monate ist

Verkäufer benötigen in der Regel keinen beglaubigten Grundbuchauszug für den Verkauf ihrer Immobilie. Dem Notar reicht ein unbeglaubigter Auszug, also eine einfache Kopie, als Nachweis über die Eigentumsverhältnisse und für den Kaufvertrag.

Käufer müssen einen Grundbuchauszug anfordern, wenn Sie die Immobilie über einen Immobilienkredit finanzieren möchten. Denn die Bank prüft neben der Kreditwürdigkeit des Kreditgebers auch, wie viel ihre als Sicherheit eingetragene Grundschuld wert ist. Dafür führt sie eine sogenannte Beleihungsprüfung durch, um den aktuellen Verkehrswert der Immobilie zu ermitteln. Häufig beauftragt sie einen Immobiliengutachter damit, die Immobilie zu bewerten. Aus dem Grundbuchauszug liest die Bank, ob es etwaige Vorlasten gibt, die den Immobilienwert mindern könnten – zum Beispiel ein eingetragenes Wohn- oder NießbrauchrechtAuch der Bank reicht in der Regel ein unbeglaubigter Grundbuchauszug.

Gut zu wissen:

Homeday kümmert sich für Sie um jeden Schritt des Verkaufsprozesses: Wir koordinieren für Sie alle Termine mit Kaufinteressenten, prüfen gemeinsam mit Ihnen die eingehenden Angebote, checken die Bonität potenzieller Käufer, führen Preisverhandlungen, begleiten Sie zum Notartermin und übernehmen die finale Schlüsselübergabe. Starten Sie jetzt mit einer unverbindlichen Immobilienbewertung:

Wie lange dauert es, bis man aus dem Grundbuch ausgetragen ist?

Die Austragung erfolgt nach Zahlung, Unterlagen und Antrag durch den Notar. Üblich sind vier bis zwölf Wochen je nach Grundbuchamt. Löschungen dauern oft zwei bis acht Wochen.

Nach dem Verkauf beauftragt der Notar zunächst die Auflassungsvormerkung. Nach Kaufpreiszahlung beantragt er die Eigentumsumschreibung. Das Grundbuchamt prüft Unterlagen, Genehmigungen und Fälligkeitsvoraussetzungen. Dazu zählen Vorkaufsrechtsverzicht, Unbedenklichkeitsbescheinigung und Löschungsbewilligungen. Erst dann trägt das Amt den neuen Eigentümer ein. Der Verkäufer gilt damit als ausgetragen. Verzögerungen entstehen bei fehlenden Unterlagen oder Rückständen. Planen Sie Puffer für Urlaubszeiten und hohe Auslastungen ein. Bei Löschungen läuft es ähnlich. Die Bank erteilt die Löschungsbewilligung nach vollständiger Tilgung. Der Notar stellt den Löschungsantrag mit der Bewilligung. Das Grundbuchamt löscht den Eintrag nach Prüfung. Die Dauer variiert je Gericht und Fallkomplexität. Fragen Sie beim Notariat nach dem Stand. So bleiben alle Beteiligten informiert.

Grundbuchauszug – FAQ

Was ist der vollständige Grundbuchauszug?

Damit ist die vollständige Abschrift eines Grundbuchblattes gemeint, die alle Informationen, die zu einem Grundstück eingetragen wurden, enthält. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgeber-Artikel zum Grundbuchauszug

Wie sieht ein Grundbuchauszug aus?

Das Dokument setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen: Der Aufschrift, dem Bestandsverzeichnis und den Abteilungen I, II und III. Die Eintragungen sind übersichtlich in Spalten angeordnet.

Was steht im Grundbuchauszug?

Im Grundbuchauszug stehen alle relevanten Informationen zu einem Grundstück. Die Eigentumsverhältnisse, bestehende Rechte und Grunddienstbarkeiten und Grundpfandrechte sind hier verzeichnet. Mehr dazu hier

Was ist ein Grundbuchauszug?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, das alle rechtlichen Daten zu den einzelnen Grundstücken einer Gemeinde auf sogenannten Grundbuchblättern beinhaltet. Ein Grundbuchblatt gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks, Rechte wie das Wegerecht, die Grundstücksgröße und etwaige Belastungen. Auch ob und in welcher Form ein Grundstück bebaut ist, ist darin vermerkt. Wenn Sie einen Grundbuchauszug anfordern, erhalten Sie die Abschrift eines Grundbuchblattes. Mehr erfahren

Wer benötigt einen Grundbuchauszug?

Einen Grundbuchauszug benötigen beispielsweise Immobilieneigentümer, die ihre Immobilie verkaufen möchten. Denn als Teil des Kaufvertrags ist das Grundbuch Voraussetzung für den erfolgreichen Verkauf. Der Grundbuchauszug weist nach, dass der Verkäufer auch tatsächlich der Eigentümer der Immobilie und folglich zu deren Verkauf berechtigt ist. Der Notar sieht den Grundbuchauszug beim Hausverkauf ein und protokolliert den Inhalt im Kaufvertrag. Mehr zum Grundbuchauszug beim Hausverkauf

Wer hat ein Recht auf den Grundbuchauszug?

Das Grundbuch einsehen darf laut §12 Grundbuchordnung (GBO) in Deutschland nur, wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Dazu gehören zum Beispiel die Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie, Behörden oder Personen wie Makler, Notare oder Gerichte, aber auch Mieter, die erfahren wollen, wer ihr tatsächlicher Vermieter ist.

Wo erhalte ich den Grundbuchauszug?

Das Grundbuch wird vom zuständigen Grundbuchamt geführt. Das Grundbuchamt befindet sich im Amtsgericht des Bezirks beziehungsweise der Kommune, in der die Immobilie steht. Befindet sich die Immobilie beispielsweise im Berliner Ortsteil Friedrichshagen im Bezirk Treptow-Köpenick ist das Amtsgericht Köpenick zuständig. Dort müssen Sie den Grundbuchauszug beantragen. Sie erhalten ihn dann üblicherweise per Post.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Wie viel der Grundbuchauszug kostet, hängt vor allem von seiner Art ab: Die persönliche Einsichtnahme ins Grundbuch ist gebührenfrei. Eine einfache Kopie des Grundbuchblattes kostet circa 10 Euro. Ein beglaubigter Grundbuchauszug kostet ca. 20 Euro. Mehr erfahren

Themengebiet: Immobilienverkauf

Lesen Sie jetzt:

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass unsere Ratgeber-Antworten, -Artikel und Musterdokumente keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Klärung Ihrer rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten bitten wir Sie, entsprechende Experten (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Finanzberater) hinzuzuziehen. Trotz großer Sorgfalt und gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Wir freuen uns und sind dankbar über entsprechende Hinweise, welche wir versuchen, zeitnah umzusetzen.