• Was ist eine Beschränkte Persönliche Dienstbarkeit?

    Eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit wird im Grundbuch eingetragen. Die Person, für welche die beschränkt persönliche Dienstbarkeit eingetragen ist, ist berechtigt, das jeweilige Grundstück zu nutzen. In welchem Umfang die Berechtigte das Grundstück nutzen darf, wird genau ausformuliert und definiert.

    Wurde der Nutzungsumfang nicht konkret vereinbart, darf die berechtigte Person laut § 1091 BGB das Grundstück oder die Immobilie nach ihrem persönlichen Bedürfnis nutzen. Damit Unstimmigkeiten zwischen Eigentümerin und Berechtigten vermieden werden, sollte der Inhalt der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit daher so konkret wie möglich definiert werden.

    Der Unterschied zur Grunddienstbarkeit liegt darin, dass bei der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit sich das Nutzungsrecht ausschließlich auf die in das Grundbuch eingetragene Person bezieht. Die beschränkt persönliche Dienstbarkeit lässt sich nicht an andere Personen übertragen. Die berechtigte Person ist nach § 1092 BGB nur dazu berechtigt, die Nutzung des Grundstücks einer weiteren Person zu erlauben, wenn dies ausdrücklich mit der Eigentümerin vereinbart wurde. Die beschränkt persönliche Dienstbarkeit kann nicht nur auf natürliche Personen, sondern auch auf juristische Personen wie beispielsweise Unternehmen übertragen werden.

    Gut zu wissen: 

    Bei dem Verkauf einer Immobilie hat eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit einen erheblichen Einfluss auf den Wert der Immobilie .

    Ein Beispiel für die beschränkt persönliche Dienstbarkeit ist das Wohnungsrecht nach § 1093 BGB. Durch das Wohnungsrecht wird der in das Grundbuch eingetragene Person das Recht zugesprochen, einen bestimmten Teil eines Gebäudes unter Ausschluss der Eigentümerin als Wohnraum zu nutzen. Verstirbt die berechtigte Person, wird das Wohnrecht aufgelöst. Soll das Wohnrecht im Falle des Immobilienverkaufs oder über den Tod der Berechtigten weiter bestehen, sollte das Wohnrecht als Grunddienstbarkeit eingetragen werden. 

    Das Recht auf beschränkt persönliche Dienstbarkeit erlischt außerdem, wenn die berechtigte Person ausdrücklich darauf verzichtet oder aber infolge von Gegenstandslosigkeit. Das Nutzungsrecht wird gegenstandslos, wenn das Gebäude beispielsweise durch einen Brand zerstört wird und daher nicht mehr nutzbar ist.

    Themengebiet: Immobilienlexikon

    Lesen Sie jetzt:

    Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen?

    Starten Sie jetzt mit einer kostenlosen Bewertung.