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Bruttogrundfläche: Definition, Berechnung und Unterschiede zur Wohnfläche

Die Bruttogrundfläche, kurz BGF, ist ein Flächenmaß für Gebäude nach DIN 277. Sie beschreibt die Gesamtfläche aller Grundrissebenen eines Bauwerks und ist unter anderem für Planung, Kostenansätze und die Immobilienbewertung relevant.

Wer die BGF verstehen möchte, sollte sie klar von Wohnfläche, Netto-Raumfläche und Geschossfläche unterscheiden. Entscheidend sind außerdem der Berechnungszweck, aktuelle Bauunterlagen und die jeweils geltenden Vorgaben.

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Die Bruttogrundfläche, kurz BGF, erfasst die Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks nach den äußeren Maßen.

  • Nach DIN 277 setzt sich die BGF aus Netto-Raumfläche und Konstruktions-Grundfläche zusammen.

  • BGF und Wohnfläche sind unterschiedliche Flächenmaße und können beim selben Gebäude voneinander abweichen.

  • Für Planung, Kostenansätze und das Sachwertverfahren kann die BGF eine wichtige Bezugsgröße sein.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist die Bruttogrundfläche?

  2. Wie wird die Bruttogrundfläche berechnet?

  3. Praxisnahe Berechnungsbeispiele

  4. Unterschiede zur Wohnflächenverordnung

  5. Anwendungen der Bruttogrundfläche

  6. Häufige Fehler und Verwechslungen

Was ist die Bruttogrundfläche?

Die Bruttogrundfläche beschreibt die gesamte Fläche eines Gebäudes über alle berücksichtigten Grundrissebenen. Sie wird nach DIN 277 anhand der äußeren Maße ermittelt.

Was ist die Bruttogrundfläche?

Die Bruttogrundfläche Definition nach DIN 277 lautet vereinfacht: Die BGF ist die Gesamtfläche aller Grundrissebenen eines Bauwerks oder eines betrachteten Bauwerksteils. Die Abkürzung BGF steht für Brutto-Grundfläche. Anders als bei einer reinen Nutzflächenbetrachtung zählen nicht nur nutzbare Räume, sondern auch Flächen der Baukonstruktion mit.

Für die Ermittlung der Brutto Grundfläche werden grundsätzlich die Außenmaße des Gebäudes herangezogen. Dadurch gehören etwa die Grundflächen von Außen- und Innenwänden sowie Stützen zur BGF. Die aktuelle DIN 277:2021-08 dient der Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten im Hochbau während Planung, Bauausführung und Nutzung.

  • BGF bedeutet Brutto-Grundfläche.

  • Sie umfasst die Grundflächen aller zu berücksichtigenden Ebenen eines Bauwerks.

  • Maßgeblich sind grundsätzlich die äußeren Maße des Bauwerks.

  • Die BGF ist nicht mit der Wohnfläche gleichzusetzen.

Aus welchen Flächen besteht die BGF?

Nach DIN 277 setzt sich die BGF aus der Netto-Raumfläche und der Konstruktions-Grundfläche zusammen. Die Netto-Raumfläche umfasst wiederum Nutzungsfläche, Technikfläche und Verkehrsfläche.

Zur Konstruktions-Grundfläche zählen die Flächen aufgehender Baukonstruktionen, beispielsweise Wände und Stützen. Deshalb ist die BGF größer angelegt als eine Betrachtung, die nur die tatsächlich nutzbaren Räume eines Gebäudes erfasst.

  • Netto-Raumfläche: Nutzungsfläche, Technikfläche und Verkehrsfläche.

  • Konstruktions-Grundfläche: beispielsweise Wände, Stützen und weitere Baukonstruktionen.

Wie wird die Bruttogrundfläche berechnet?

Für die BGF werden die Flächen der berücksichtigten Grundrissebenen einzeln anhand der Außenmaße ermittelt und anschließend addiert. Sonderbereiche sollten immer passend zum Berechnungszweck geprüft werden.

Um die Bruttogrundfläche zu berechnen, wird zunächst für jede berücksichtigte Ebene die Fläche innerhalb der äußeren Begrenzung des Bauwerks bestimmt. Bei einem rechteckigen Grundriss ergibt sich die Fläche aus Länge mal Breite. Bei verwinkelten Gebäuden lässt sich der Grundriss in einfache Teilflächen zerlegen, die anschließend zusammengerechnet werden.

Im nächsten Schritt werden die Flächen aller anrechenbaren Grundrissebenen zur gesamten BGF addiert. Welche Bereiche im Einzelfall dazugehören, kann je nach Berechnungsanlass und Regelwerk unterschiedlich zu prüfen sein. Das betrifft insbesondere Dachgeschosse, Keller, Balkone, Garagen oder offene Gebäudeteile.

  • Außenmaße jeder Grundrissebene feststellen.

  • Grundrisse bei Bedarf in Rechtecke oder andere Teilflächen aufteilen.

  • Teilflächen einer Ebene addieren.

  • Berücksichtigte Ebenen zur gesamten BGF zusammenrechnen.

BGF in drei Schritten ermitteln

Erstens werden aktuelle Grundrisse, Schnitte und Maße geprüft. Wichtig ist, dass die äußeren Gebäudeabmessungen je Ebene nachvollziehbar sind und klar ist, auf welches Bauwerk oder welchen Bauwerksteil sich die Berechnung bezieht.

Zweitens wird die Fläche jeder Ebene nach ihren Außenmaßen berechnet. Drittens werden die Flächen der Ebenen addiert und Besonderheiten dokumentiert, damit die BGF-Berechnung für andere Personen nachvollziehbar bleibt.

  • Unterlagen und Berechnungszweck klären.

  • Flächen je Ebene nach Außenmaßen bestimmen.

  • Ebenen addieren und besondere Flächen gesondert prüfen.

Welche Gebäudeteile je nach Berechnungszweck geprüft werden müssen

Nicht für jeden Zweck gelten identische Vorgaben zur Anrechnung einzelner Gebäudeteile. Bei einer allgemeinen Flächenermittlung nach aktueller DIN 277 kann die Einordnung anders ausfallen als bei einer Bewertung nach den Regeln für Normalherstellungskosten.

Für eine verbindliche BGF sollten daher Nutzbarkeit, Überdeckung, Umschließung und Konstruktion des jeweiligen Bereichs geprüft werden. Auch der Anlass ist entscheidend: Bauplanung, Kostenkalkulation, Gutachten oder Vertrag können unterschiedliche Anforderungen an die Flächenangabe stellen.

  • Dachgeschoss und Spitzboden

  • Keller und Kriechkeller

  • Balkone und sonstige Außenbereiche

  • Überdeckte oder offene Gebäudeteile

Praxisnahe Berechnungsbeispiele

Einfache Musterrechnungen zeigen, wie sich Flächen einzelner Ebenen zur Bruttogrundfläche addieren. Sie ersetzen keine Prüfung von Sonderflächen im konkreten Gebäude.

Die folgenden Beispiele veranschaulichen das Grundprinzip der BGF-Berechnung mit klaren Außenmaßen. Sie gelten für die jeweils beschriebenen vollständig umschlossenen Ebenen und treffen keine allgemeine Aussage zur Anrechenbarkeit besonderer Gebäudeteile.

Bei realen Gebäuden sind Grundrisse häufig nicht rechteckig, Geschosse unterschiedlich groß oder Bereiche nur teilweise nutzbar. Dann werden Teilflächen getrennt berechnet und anhand des konkreten Regelwerks sowie des Berechnungszwecks eingeordnet.

  • Rechteckige Ebenen lassen sich mit Länge mal Breite berechnen.

  • Unterschiedliche Geschossgrößen werden nicht geschätzt, sondern je Ebene ermittelt.

  • Sonderflächen sollten nicht pauschal einbezogen oder ausgeschlossen werden.

Beispiel: Rechteckige Grundrissebene mit 80 Quadratmetern

Ein vollständig umschlossenes Geschoss hat Außenmaße von 10 Metern Länge und 8 Metern Breite. Die Fläche dieser Grundrissebene beträgt 10 m × 8 m = 80 m².

Besteht das betrachtete Gebäude nur aus dieser einen anrechenbaren Ebene, beträgt die BGF in diesem einfachen Beispiel 80 m². Wandflächen sind bereits enthalten, weil mit den Außenmaßen gerechnet wird.

  • Länge: 10 m

  • Breite: 8 m

  • BGF der Ebene: 80 m²

Beispiel: Mehrere Grundrissebenen addieren

Ein Einfamilienhaus hat ein Erdgeschoss mit 80 m² und ein Obergeschoss mit ebenfalls 80 m², jeweils nach Außenmaßen ermittelt. Werden beide Ebenen berücksichtigt, ergibt die Addition 160 m² BGF.

Hat ein weiteres Geschoss eine andere Form oder Größe, wird dessen Fläche separat berechnet und ergänzt. Ob etwa Keller- oder Dachgeschossflächen in die konkrete Berechnung einfließen, hängt von ihrer Ausgestaltung und dem jeweiligen Berechnungsanlass ab.

  • Erdgeschoss: 80 m²

  • Obergeschoss: 80 m²

  • Summe der beiden Ebenen: 160 m²

Unterschiede zur Wohnflächenverordnung

Bruttogrundfläche und Wohnfläche verfolgen unterschiedliche Zwecke und beruhen auf verschiedenen Regelwerken. Deshalb lassen sich die Werte nicht zuverlässig pauschal ineinander umrechnen.

Unterschiede zur Wohnflächenverordnung

Die Wohnflächenverordnung regelt die Berechnung der Wohnfläche, nicht der Bruttogrundfläche. Wohnfläche beschreibt die zum Wohnen bestimmte Fläche nach ihren eigenen Zuordnungs- und Anrechnungsregeln. Die BGF nach DIN 277 betrachtet dagegen die Grundflächen eines Bauwerks einschließlich Konstruktionsflächen.

Beim selben Haus können BGF und Wohnfläche daher deutlich voneinander abweichen. Kellerräume, Heizungsräume, Bodenräume und Garagen gehören nach der Wohnflächenverordnung grundsätzlich nicht zur Wohnfläche. Eine verlässliche Umrechnung ist ohne Grundrisse, Wandstärken, Geschosse und die festgelegte Berechnungsmethode nicht möglich.

  • DIN 277: Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten im Hochbau.

  • Wohnflächenverordnung: Berechnung der Wohnfläche.

  • BGF enthält auch Konstruktions-, Technik- und Verkehrsflächen.

  • Wohnfläche und BGF sind keine austauschbaren Angaben.

BGF und Wohnfläche im direkten Vergleich

Die BGF beantwortet vor allem die Frage, welche Gesamtgrundfläche ein Gebäude über seine berücksichtigten Ebenen einnimmt. Die Wohnfläche beantwortet dagegen, welche Flächen nach den Regeln der Wohnflächenverordnung dem Wohnen zugeordnet werden.

Wer Flächen in Exposé, Vertrag oder Bauunterlagen vergleichen möchte, sollte immer die Bezeichnung und Berechnungsgrundlage prüfen. Eine Quadratmeterangabe allein zeigt nicht zuverlässig, ob Wohnfläche, BGF oder eine andere Flächenart gemeint ist.

  • BGF: Gebäudegrundfläche nach DIN 277.

  • Wohnfläche: zum Wohnen bestimmte Fläche nach Wohnflächenverordnung.

Anwendungen der Bruttogrundfläche

Die BGF ist eine wichtige Bezugsgröße in der Bauplanung, bei Kostenbetrachtungen und in Teilen der Immobilienbewertung. Sie liefert jedoch allein keine Aussage über Qualität, Marktwert oder Finanzierbarkeit einer Immobilie.

In der Bauplanung hilft die Bruttogrundfläche dabei, Gebäudegrößen strukturiert zu erfassen und Varianten vergleichbar zu machen. Planer können Flächen je Geschoss dokumentieren, Raumprogramme einordnen und den Flächenbedarf eines Bauvorhabens nachvollziehbar darstellen.

Auch für Kostenansätze kann die BGF als Bezugsgröße dienen. Sie ersetzt aber keine detaillierte Kostenermittlung, denn Bauweise, Ausstattung, technische Anlagen, Grundstückssituation und regionale Preisunterschiede beeinflussen die tatsächlichen Kosten zusätzlich.

Bei der Immobilienbewertung kann die BGF insbesondere im Sachwertverfahren eine Rolle spielen. Sie wird dort mit weiteren Angaben zum Gebäude, zu Herstellungskosten, Alter, Standard und Marktdaten verbunden. Die BGF allein bestimmt keinen Verkehrswert und erlaubt keine pauschale Wertprognose.

  • Flächenplanung und Dokumentation von Gebäudegrößen

  • Vergleich von Planungsvarianten

  • Kostenansätze und Kostenkennwerte

  • Bezugsgröße in der Immobilienbewertung

Bruttogrundfläche bei der Immobilienbewertung

Im Rahmen einer Immobilienbewertung kann die BGF dazu dienen, die Größe der baulichen Anlage einzuordnen. Im Sachwertverfahren werden durchschnittliche Herstellungskosten regelmäßig mit einer Flächen-, Raum- oder sonstigen Bezugseinheit verknüpft.

Für eine belastbare Bewertung müssen jedoch weitere Faktoren berücksichtigt werden. Dazu zählen unter anderem Gebäudeart, Baujahr, baulicher Zustand, Ausstattungsstandard, Restnutzungsdauer und örtliche Marktdaten. Homeday kann Eigentümer bei der Einordnung ihrer Immobilie unterstützen, ersetzt jedoch keine pauschale Bewertung allein anhand einer Flächenzahl.

  • BGF kann eine Bezugsgröße für Herstellungskosten sein.

  • Weitere Gebäudedaten und Marktdaten bleiben für die Wertermittlung erforderlich.

Besondere Regeln im Sachwertverfahren

Für die Normalherstellungskosten im Sachwertverfahren gelten besondere Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung. Diese verweist ausdrücklich auf eine ältere DIN-277-Ausgabe und ergänzt deren Anwendung durch eigene Regeln.

In diesem Kontext werden marktüblich nutzbare Grundflächen betrachtet. Überdeckte und allseitig umschlossene sowie überdeckte, nicht allseitig umschlossene Bereiche können zu berücksichtigen sein, während nicht überdeckte Bereiche unberücksichtigt bleiben. Balkone zählen in diesem besonderen Kontext auch dann nicht zur BGF, wenn sie überdeckt sind.

  • Für Normalherstellungskosten gelten besondere Vorgaben.

  • Die allgemeine DIN-277-Ermittlung ist nicht automatisch unverändert übertragbar.

  • Nutzbarkeit und Ausgestaltung einzelner Bereiche sind entscheidend.

Häufige Fehler und Verwechslungen

Die BGF wird häufig mit Wohnfläche, Netto-Raumfläche oder Geschossfläche verwechselt. Eine klare Begriffsabgrenzung verhindert falsche Vergleiche und unzutreffende Flächenangaben.

Ein häufiger Fehler ist, die Bruttogrundfläche nur als Summe nutzbarer Räume zu verstehen. Tatsächlich enthält sie nach aktueller DIN 277 zusätzlich die Konstruktions-Grundfläche. Die Nutzungsfläche ist wiederum nur ein Teil der Netto-Raumfläche und damit nicht mit der BGF gleichzusetzen.

Auch ältere Begriffe können für Verwirrung sorgen: In früheren DIN-277-Fassungen wurden unter anderem Netto-Grundfläche und Nutzfläche verwendet. In der aktuellen Terminologie heißen die entsprechenden Begriffe Netto-Raumfläche und Nutzungsfläche. Bei Unterlagen mit älterem Stand sollte deshalb stets geprüft werden, welche Definition zugrunde liegt.

  • BGF ist nicht Netto-Raumfläche.

  • BGF ist nicht Nutzungsfläche.

  • BGF ist nicht Wohnfläche.

  • BGF ist nicht automatisch Geschossfläche im Bauplanungsrecht.

Bruttogrundfläche und Geschossfläche nicht gleichsetzen

Die Geschossfläche nach Baunutzungsverordnung ist ein anderer Begriff als die Bruttogrundfläche. Sie dient dem Bauplanungsrecht und wird nach den Außenmaßen der Vollgeschosse ermittelt. Ihr Zweck und ihre Berechnungsregeln unterscheiden sich somit von der BGF nach DIN 277.

Der Begriff Bruttogeschossfläche ist kein eindeutig normierter Standardbegriff und sollte daher im Einzelfall präzisiert werden. Wer eine baurechtliche Kennzahl prüfen muss, sollte auf die konkret verwendete Definition, den Bebauungsplan und die einschlägigen Vorgaben achten.

  • Geschossfläche: baurechtliche Kennzahl nach Baunutzungsverordnung.

  • BGF: Flächenmaß nach DIN 277 für Gebäudegrundflächen.

  • Bruttogeschossfläche sollte immer näher erläutert werden.

Bruttogrundfläche: Definition, Berechnung und Unterschiede zur Wohnfläche – FAQ

Steht die Bruttogrundfläche in Bauplänen oder Grundrissen?

Die Bruttogrundfläche kann in Bauplänen, Flächenaufstellungen, Bauanträgen oder Kostendokumenten angegeben sein. Nicht jeder Grundriss enthält jedoch bereits eine ausdrücklich ausgewiesene BGF. Für die Prüfung sind Maßketten, Außenabmessungen und die zugrunde liegende Berechnungsvorschrift wichtig.

Kann man Wohnfläche zuverlässig in Bruttogrundfläche umrechnen?

Eine zuverlässige pauschale Umrechnung von Wohnfläche in Bruttogrundfläche ist nicht möglich. Beide Werte folgen unterschiedlichen Regeln und erfassen unterschiedliche Flächen. Für eine belastbare Berechnung werden mindestens Grundrisse, Außenmaße, Wandstärken, Geschosse und der konkrete Berechnungszweck benötigt.

Zählen Wände zur Bruttogrundfläche?

Ja, die Konstruktions-Grundfläche gehört nach DIN 277 zur Bruttogrundfläche. Dazu zählen unter anderem die Grundflächen von Wänden und Stützen. Deshalb wird die BGF grundsätzlich anhand der äußeren Maße des Bauwerks ermittelt.

Warum ist die Bruttogrundfläche für eine Immobilienbewertung allein nicht ausreichend?

Die BGF beschreibt vor allem die Größe eines Gebäudes, nicht dessen Marktwert. Für eine Immobilienbewertung sind zusätzlich beispielsweise Lage, Baujahr, Zustand, Ausstattung, Grundstück, Restnutzungsdauer und aktuelle Marktdaten relevant. Im Sachwertverfahren kann die BGF eine Bezugsgröße sein, ersetzt aber keine vollständige Wertermittlung.

Welche Unterlagen werden für eine verbindliche BGF-Berechnung benötigt?

Für eine verbindliche Berechnung werden in der Regel aktuelle, bemaßte Grundrisse sowie Schnitte und Ansichten benötigt. Je nach Gebäude können außerdem Angaben zu Dachräumen, Kellern, offenen Bereichen, Überdeckungen und Nutzbarkeit erforderlich sein. Maßgeblich ist zudem, für welchen Zweck die BGF ermittelt wird und welche Vorgaben dafür gelten.

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