Was sind Erschließungskosten?

Erschließungskosten sind Kosten, die für den Anschluss eines Grundstücks an die Trinkwasserleitung, den Abwasserkanal und das Straßennetz entstehen. Der Erschließungsbeitrag wird in der Regel an die entsprechende Gemeinde gezahlt.

Es gibt zwei Typen von Erschließungskosten: 

Die technischen Kosten werden für den Anschluss des Grundstücks an die Entsorgungs- und Versorgungsnetze fällig. Zu den Versorgungsnetzen gehören die Anschlüsse an die Kanalisation, die Elektrizität, Gas und die öffentliche Wasserversorgung.

Die verkehrsmäßigen Kosten umfassen den Anschluss des Grundstücks an die Gehwege, das Straßennetz, Lärmschutz, sowie die Beleuchtung. Auch der Anschluss an das Kabelfernseh- und Telefonnetz wird innerhalb der verkehrsmäßigen Erschließungskosten berechnet.

Eine allgemeingültige Formel zur Berechnung der Erschließungs­kosten pro Quadrat­meter gibt es nicht. Viele verschiedene Faktoren, wie z.B. die Lage des Grundstücks, fließen in die Berech­nung mit ein. Durch die unterschiedlichen Gebühren, die Gemeinden erheben, kommen regional unterschiedliche Erschließungskosten in Neubaugebieten zustande. 

Ein bereits vollständig erschlossenes Grundstück – also ein Baugrundstück, auf dem alle notwendigen Leitungen anliegen und das über das Verkehrsnetz erreichbar ist, ist ohne weitere Maßnahmen bebaubar. 

Beim Grund­stückskauf ist eine Erschließung in der Regel lediglich für unbebaute Grund­stücke not­wendig. Beim Kauf einer Bestands­immobilie fallen daher in der Regel nur die Kaufnebenkosten an.

Gut zu wissen:

Erschließungskosten sind für ein betrieblich genutztes Grundstück oder eine vermietete Immobilie im Rahmen von Modernisierungsleistungen steuerlich absetzbar.

Themengebiet: Immobilienlexikon

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