Was ist ein Pflichtteil?

Bei einem Pflichtteil handelt es sich um einen Anspruch, der erhoben werden kann, wenn man als naher Angehöriger im Testament oder Erbvertrag eines Erblassers ausgeschlossen wird. Das Pflichtteilsrecht sorgt dafür, dass Erblasser ihr Testament nur bedingt frei bestimmen können. Bestimmte Pflichtteilsberechtigte können nicht komplett von dem Nachlass ausgeschlossen werden. Dazu zählen Kinder, Ehepartner, Ehepartnerinnen, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen und Eltern der Erblasserin. Geschwister sind damit nicht pflichtteilsberechtigt. Der Pflichtteil ausgeschlossener Erben beträgt 50% des gesetzlichen Erbteils. Pflichtanteile sind in Form einer Geldsumme zu erbringen. Erbt beispielsweise nur eins der Kinder eines Erblassers eine Immobilie, muss das erbende Kind die Geschwister auszahlen. Pflichtteilsberechtigte können das Erbe ausschlagen, um die Pflichtbeteiligung zu umgehen.

Themengebiet: Immobilienlexikon

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