Was ist die Kapitalertragsteuer?

Die Kapitalertragsteuer dient zur möglichst einheitlichen Besteuerung von privaten Kapitalerträgen. Sie müssen nicht im Rahmen der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.

Steuerpflichtige Kapitalerträge beinhalten unter anderem:

  • Zinsen von Girokonten

  • Dividenden aus Aktien

  • Erträge aus Zertifikaten

  • Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien

  • Veräußerung von Lebensversicherungen

Erträge aus Immobilienverkäufen fallen nicht unter die Kapitalertragsteuer. Als Quellensteuer wird die Kapitalertragsteuer von der Quelle der Auszahlung, beispielsweise der Bank, einbehalten und ans Finanzamt überwiesen. Sie beträgt einheitlich 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Kapitalerträge aus dem Ausland bilden eine Ausnahme von der Kapitalertragsteuer und müssen in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.

Themengebiet: Immobilienlexikon

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