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Was ist eine Beurkundung?

Was ist eine Beurkundung? Eine Beurkundung ist die rechtlich formalisierte Aufnahme von Erklärungen oder Tatsachen in eine Urkunde durch eine zuständige Stelle. Bei einem Immobilienverkauf ist regelmäßig eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrags erforderlich, damit die vereinbarte Übertragung von Grundstückseigentum wirksam vereinbart werden kann.

Die Unterschrift unter dem notariellen Kaufvertrag macht die kaufende Person jedoch nicht unmittelbar zur Eigentümerin oder zum Eigentümer. Für den Eigentumsübergang sind grundsätzlich zusätzlich die Auflassung und die Eintragung im Grundbuch erforderlich.

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Eine Beurkundung hält Erklärungen oder Tatsachen rechtlich formalisiert in einer Urkunde fest.

  • Für Verträge über die Übertragung oder den Erwerb von Grundstückseigentum ist die notarielle Beurkundung erforderlich.

  • Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags geht das Eigentum an einer Immobilie nicht unmittelbar über.

  • Nach der Beurkundung können weitere Vollzugsschritte wie Grundbuchanträge und die Fälligkeitsmitteilung folgen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eine Beurkundung?

  2. Der Beurkundungsprozess

  3. Unterschied zwischen Beurkundung und Beglaubigung

  4. Rechtliche Grundlagen der Beurkundung

  5. Kosten der Beurkundung

  6. Beweiskraft und Rechtswirksamkeit

  7. Rolle des Notars bei der Beurkundung

Was ist eine Beurkundung?

Eine Beurkundung dokumentiert rechtlich relevante Erklärungen in einer formellen Urkunde. Im Immobilienverkauf dient sie insbesondere dazu, den Kaufvertrag rechtssicher festzuhalten.

Was ist eine Beurkundung?

Eine Beurkundung bedeutet, dass Erklärungen oder Tatsachen durch eine zuständige Stelle in einer Urkunde rechtlich formalisiert festgehalten werden. Bei der notariellen Beurkundung werden die Erklärungen der Beteiligten in einer notariellen Niederschrift dokumentiert und mit den Beteiligten behandelt.

Für einen Vertrag, durch den sich eine Partei zur Übertragung oder zum Erwerb von Grundstückseigentum verpflichtet, schreibt das Gesetz die notarielle Beurkundung vor. Der Immobilienkaufvertrag kann deshalb nicht einfach privat unterschrieben werden, wenn er diese Verpflichtungen wirksam begründen soll.

Die notarielle Urkunde hält beim Immobilienverkauf insbesondere die Vereinbarungen zu Kaufgegenstand, Kaufpreis, Mitwirkungspflichten und den Voraussetzungen der Kaufpreiszahlung fest. Welche Inhalte erforderlich sind, richtet sich nach dem konkreten Vertrag und der jeweiligen Immobilie.

  • Die Beurkundung betrifft den Inhalt und die rechtliche Gestaltung der Erklärungen.

  • Die Beteiligten genehmigen die notarielle Niederschrift und unterschreiben sie eigenhändig.

  • Die Notarin oder der Notar unterschreibt die Niederschrift ebenfalls.

  • Die Formpflicht besteht nur, wenn sie für das jeweilige Rechtsgeschäft gesetzlich vorgesehen ist.

Der Beurkundungsprozess

Der Ablauf einer notariellen Beurkundung beginnt üblicherweise mit der Auftragserteilung und endet nicht zwingend mit dem Notartermin. Welche Schritte erforderlich sind, hängt vom Kaufvertrag und den Umständen des Einzelfalls ab.

Bei einem Immobilienkauf bereitet die Notarin oder der Notar den Vertrag auf Grundlage der mitgeteilten Daten und Vereinbarungen vor. Der Beurkundungsprozess umfasst typischerweise den Entwurf, die Prüfung durch die Beteiligten, die Beurkundungsverhandlung sowie anschließende Vollzugsschritte.

Der Kaufpreis wird bei Immobilienkaufverträgen regelmäßig erst fällig, wenn die im Vertrag vorgesehenen Sicherungsvoraussetzungen erfüllt sind. Häufig gehören dazu die Eintragung einer Auflassungsvormerkung und erforderliche Unterlagen zur Lastenfreistellung.

  • Auftragserteilung und Übermittlung der erforderlichen Angaben

  • Erstellung und Prüfung des Vertragsentwurfs

  • Beurkundungsverhandlung mit Genehmigung und Unterschrift

  • Vollzug, etwa durch Grundbuchanträge und die Fälligkeitsmitteilung

Entwurf und Prüfung vor dem Notartermin

Vor dem Notartermin erhalten die Beteiligten regelmäßig einen Vertragsentwurf zur Prüfung. Bei Verbraucherverträgen über Grundstücke soll der beabsichtigte Vertragstext dem Verbraucher im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung stehen; wird diese Zeit unterschritten, sollen die Gründe in der Niederschrift angegeben werden.

Beurkundungsverhandlung und Unterschrift

In der Beurkundungsverhandlung wird die Urkunde mit den Beteiligten behandelt, vorgelesen oder zur Durchsicht vorgelegt, genehmigt und unterschrieben. Die Notarin oder der Notar klärt offene Fragen und soll darauf hinwirken, dass die Erklärungen dem übereinstimmenden Willen der Beteiligten entsprechen.

Vollzug nach der Beurkundung

Nach der Beurkundung können weitere Maßnahmen erforderlich sein, etwa die Einholung von Unterlagen, die Eintragung einer Auflassungsvormerkung oder Anträge beim Grundbuchamt. Sind die vertraglichen Voraussetzungen für die Zahlung erfüllt, informiert die Notarin oder der Notar bei einem typischen Immobilienkauf mit einer Fälligkeitsmitteilung über die Kaufpreisfälligkeit.

Unterschied zwischen Beurkundung und Beglaubigung

Beurkundung und Beglaubigung sind unterschiedliche notarielle Verfahren. Sie unterscheiden sich vor allem darin, was geprüft und rechtlich bestätigt wird.

Eine notarielle Beurkundung betrifft die Erklärungen der Beteiligten und die Gestaltung der Urkunde. Die Notarin oder der Notar soll den Willen der Beteiligten erforschen, den Sachverhalt klären und über die rechtliche Tragweite der Erklärungen belehren.

Eine Unterschriftsbeglaubigung bestätigt demgegenüber, dass eine Unterschrift vor der Notarin oder dem Notar geleistet oder anerkannt wurde. Sie prüft den Inhalt und die rechtliche Gestaltung des zugrunde liegenden Dokuments nicht in derselben Tiefe wie eine Beurkundung.

Die Beglaubigung einer Abschrift bestätigt die Übereinstimmung einer Abschrift mit dem vorgelegten Dokument. Eine Beglaubigung ersetzt die für einen Grundstückskaufvertrag gesetzlich erforderliche notarielle Beurkundung nicht.

  • Beurkundung: Erklärungen werden rechtlich gestaltet und in einer Urkunde festgehalten.

  • Unterschriftsbeglaubigung: Die Leistung oder Anerkennung einer Unterschrift wird bestätigt.

  • Abschriftbeglaubigung: Die Übereinstimmung einer Kopie mit dem vorgelegten Dokument wird bestätigt.

Rechtliche Grundlagen der Beurkundung

Die Formvorschriften für Immobiliengeschäfte sollen Rechtsklarheit schaffen und die Beteiligten vor übereilten oder unklaren Vereinbarungen schützen. Zentral ist dabei § 311b BGB.

§ 311b Absatz 1 Satz 1 BGB bestimmt, dass ein Vertrag, durch den sich eine Partei verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, der notariellen Beurkundung bedarf. Diese Vorschrift betrifft insbesondere den Kaufvertrag über ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück.

Fehlt bei einem Rechtsgeschäft die gesetzlich vorgeschriebene Form, ist das Rechtsgeschäft grundsätzlich nichtig. Für Grundstückskaufverträge enthält § 311b BGB jedoch eine besondere Heilungsregel: Ein zunächst formunwirksamer Vertrag wird seinem ganzen Inhalt nach wirksam, wenn Auflassung und Grundbucheintragung erfolgen.

Die gesetzliche Formpflicht bedeutet nicht, dass jede wirtschaftlich bedeutsame Vereinbarung beurkundet werden muss. Ob eine notarielle Beurkundung erforderlich ist, ergibt sich jeweils aus der einschlägigen gesetzlichen Regelung und dem Inhalt des Geschäfts.

  • § 311b BGB regelt die notarielle Form für Verpflichtungen zur Übertragung oder zum Erwerb von Grundstückseigentum.

  • Die gesetzliche Form soll klare und überprüfbare Vereinbarungen ermöglichen.

  • Die Wirksamkeit eines konkreten Vertrags kann nur anhand seines Einzelfalls beurteilt werden.

Kosten der Beurkundung

Die Kosten einer notariellen Beurkundung sind gesetzlich geregelt und nicht frei verhandelbar. Ihre konkrete Höhe hängt vom jeweiligen Geschäft und dem Umfang der notariellen Tätigkeiten ab.

Kosten einer Beurkundung

Die Gebühren für eine notarielle Beurkundung richten sich nach gesetzlichen Vorschriften. Bei wertabhängigen Gebühren sind insbesondere der Geschäftswert, die Art des Geschäfts und die konkrete Vertragsgestaltung maßgeblich.

Neben der eigentlichen Beurkundung können auch Vollzugs- und Betreuungstätigkeiten kostenrelevant sein. Dazu können beispielsweise Tätigkeiten im Zusammenhang mit Grundbuchanträgen oder der Abwicklung vertraglich vorgesehener Schritte gehören.

Die vertragliche Vereinbarung zwischen Käufer- und Verkäuferseite darüber, wer Kosten tragen soll, ist von der gesetzlichen Haftung gegenüber der Notarin oder dem Notar zu unterscheiden. Mehrere Beteiligte können gegenüber dem Notar gesetzlich für Kosten haften, auch wenn sie intern eine andere Verteilung vereinbart haben.

  • Geschäftswert und Geschäftsart beeinflussen die Gebühren.

  • Zusätzliche Vollzugs- oder Betreuungstätigkeiten können relevant sein.

  • Eine konkrete Kosteneinschätzung setzt Angaben zum Einzelfall voraus.

Beweiskraft und Rechtswirksamkeit

Die notarielle Beurkundung gibt dem Immobilienkaufvertrag eine gesetzlich vorgesehene Form und dokumentiert die Erklärungen der Beteiligten. Sie ist aber nur ein Schritt auf dem Weg zum Eigentumsübergang.

Ein notariell beurkundeter Immobilienkaufvertrag hält die Vereinbarungen der Beteiligten in einer formellen Urkunde fest und erfüllt die gesetzliche Formanforderung für Grundstücksgeschäfte. Die Beurkundung schafft damit eine wichtige Grundlage für die rechtliche Wirksamkeit des Vertrags.

Mit der Beurkundung wird die kaufende Person nicht sofort Eigentümerin oder Eigentümer der Immobilie. Für den Eigentumsübergang sind grundsätzlich die Auflassung, also die Einigung über den Eigentumsübergang, und die Eintragung im Grundbuch erforderlich.

Eine Auflassungsvormerkung kann den Anspruch auf Eigentumsübertragung im Grundbuch absichern. Sie ist von der endgültigen Eigentumsumschreibung zu unterscheiden und gehört häufig zu den vertraglich vorgesehenen Sicherungsschritten vor der Kaufpreisfälligkeit.

  • Der Kaufvertrag begründet die vereinbarten Verpflichtungen.

  • Die Auflassung ist die Einigung über den Eigentumsübergang.

  • Die Grundbucheintragung führt grundsätzlich zum Eigentumsübergang.

  • Die Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch auf Übertragung ab.

Rolle des Notars bei der Beurkundung

Die Notarin oder der Notar ist eine unabhängige Trägerin oder ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Bei der Beurkundung sorgt sie oder er für eine klare, rechtlich geordnete Dokumentation der Erklärungen.

Die Notarin oder der Notar erstellt die notarielle Urkunde auf Grundlage der Angaben und Vereinbarungen der Beteiligten. Sie oder er soll den Willen der Beteiligten erforschen, den Sachverhalt klären und über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren.

Die Notarin oder der Notar soll darauf achten, dass Irrtümer, Zweifel und eine Benachteiligung unerfahrener Beteiligter vermieden werden. Diese Aufgabe ersetzt keine parteiliche Interessenvertretung, sondern dient einer ausgewogenen und rechtlich geordneten Beurkundung.

Homeday kann Beteiligte im Rahmen eines Immobilienverkaufs bei der organisatorischen Vorbereitung unterstützen, etwa bei der Abstimmung der nächsten Schritte. Konkrete persönliche Fallgeschichten oder Erfahrungsdaten zu Beurkundungen sollten ohne belastbare Grundlage nicht erfunden oder als allgemeingültig dargestellt werden.

  • Klärung der Erklärungen und des Sachverhalts

  • Belehrung über die rechtliche Tragweite der Urkunde

  • Beurkundung und Unterzeichnung der Niederschrift

  • Veranlassung möglicher Vollzugsschritte

Belehrung und Klärung vor der Unterzeichnung

Vor der Unterzeichnung erläutert die Notarin oder der Notar die Urkunde und beantwortet Fragen zum Inhalt des Geschäfts. Die Beteiligten sollen die Erklärungen erst genehmigen, wenn die Vereinbarungen ihrem Willen entsprechen und offene Punkte geklärt sind.

Vollzugsaufgaben nach dem Notartermin

Nach dem Notartermin kann die Notarin oder der Notar beurkundete Erklärungen beim Grundbuchamt oder Registergericht einreichen, sobald dies möglich ist, sofern nicht alle Beteiligten etwas anderes verlangen. Je nach Vertrag können außerdem Unterlagen eingeholt, Löschungsunterlagen koordiniert und die Voraussetzungen für eine Fälligkeitsmitteilung geprüft werden.

Was ist eine Beurkundung? – FAQ

Müssen Käufer und Verkäufer beim Notartermin persönlich anwesend sein?

Ob Käufer und Verkäufer persönlich erscheinen müssen, hängt vom konkreten Vorgang und möglichen Vertretungsregelungen ab. Eine Vertretung kann in bestimmten Fällen möglich sein, erfordert aber regelmäßig eine passende Vollmacht oder nachträgliche Genehmigung. Die Notarin oder der Notar kann für den Einzelfall erläutern, welche Form der Mitwirkung erforderlich ist.

Welche Unterlagen werden für eine notarielle Beurkundung benötigt?

Welche Unterlagen benötigt werden, hängt unter anderem von der Immobilie, den Beteiligten, möglichen Belastungen und Vertretungsverhältnissen ab. Häufig werden Angaben zu den Parteien, zur Immobilie und zu den Vertragsvereinbarungen benötigt. Die Notarin oder der Notar teilt mit, welche Unterlagen im konkreten Fall erforderlich sind.

Warum erhalten Verbraucher den Vertragsentwurf bei Grundstücksgeschäften im Regelfall vor dem Termin?

Bei Verbraucherverträgen über Grundstücke soll der beabsichtigte Vertragstext dem Verbraucher im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegen. Die Zeit soll ermöglichen, den Entwurf zu prüfen und Fragen vor dem Termin zu klären. Die Regel ist keine ausnahmslose starre Mindestfrist.

Was passiert, wenn die Zeit von zwei Wochen zwischen Vertragsentwurf und Beurkundung unterschritten wird?

Wird die regelmäßige Zeit von zwei Wochen unterschritten, sollen die Gründe dafür in der notariellen Niederschrift angegeben werden. Die Unterschreitung bedeutet nicht automatisch, dass der Vertrag unwirksam ist. Ob und wie ein Termin stattfinden kann, beurteilt die Notarin oder der Notar anhand des konkreten Vorgangs.

Wann informiert der Notar über die Fälligkeit des Kaufpreises?

Die Notarin oder der Notar informiert bei einem typischen Immobilienkauf mit einer Fälligkeitsmitteilung, wenn die vertraglich vorgesehenen Voraussetzungen für die Kaufpreiszahlung vorliegen. Dazu zählen häufig die Auflassungsvormerkung und erforderliche Unterlagen zur Lastenfreistellung. Maßgeblich sind stets die Vereinbarungen im einzelnen Kaufvertrag.

Wer haftet gegenüber dem Notar für die Kosten der Beurkundung?

Die Parteien können im Kaufvertrag vereinbaren, wie sie die Kosten intern verteilen möchten. Diese Vereinbarung ist von der gesetzlichen Haftung gegenüber der Notarin oder dem Notar zu unterscheiden. Mehrere Beteiligte können gegenüber dem Notar gesetzlich für die Kosten haften.

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