Was ist eine Zahlungsaufforderung?

Gemäß § 286 Abs. 1 BGB ist eine Zahlungsaufforderung eine Mahnung, die einen Kunden dazu auffordert, eine bereits fällige Zahlung zu begleichen. Eine Zahlungsaufforderung wird seitens des Gläubigers üblicherweise dann versendet, wenn die Kundin ihrer offenen Rechnung nicht nachkommt und damit bereits in Verzug geraten ist. 

Durch den Zahlungsverzug können sich für die Schuldnerin auch rechtliche Konsequenzen ergeben. Beispielsweise ist der Gläubiger nach § 288 BGB dazu berechtigt, Verzugszinsen auf die ursprüngliche Rechnungssumme zu beanspruchen.

Einen rechtlichen Unterschied zwischen einer Zahlungsaufforderung und einer Mahnung gibt es nicht. Meist unterscheiden sich die beiden Schriftstücke allerdings im Ton. Bei der Zahlungsaufforderung gehen Gläubiger in der Regel davon aus, dass die Kundin lediglich vergessen hat, ihre Rechnung zu begleichen. Dementsprechend sind Zahlungsaufforderungen üblicherweise höflich formuliert. In der Regel ist eine Mahnung hingegen im Tonfall strenger formuliert. Dementsprechend unterscheidet sich die Wirkung der beiden Schriftstücke auf den Empfänger.

Es gibt keine festgelegte Form für Zahlungsaufforderungen. Eine Gläubigerin kann ihren Schuldner per E-Mail an die Zahlung erinnern, ihn anrufen oder ein Schriftstück per Post zukommen lassen. Mittlerweile hat es sich allerdings bewährt, den Kunden schriftlich an die Zahlung zu erinnern. 

Sollte der Schuldner die Rechnung auch nach der Zahlungsaufforderung nicht begleichen, können im nächsten Schritt Mahnungen an den Schuldner gesendet werden. Falls auch die Mahnungen den Kunden nicht dazu bewegen, die offene Geldsumme zu überweisen, sollte der Gläubiger die offene Forderung einem Inkassounternehmen überreichen. Ein seriöses Inkassounternehmen unterstützt die Gläubigerin dabei, das Mahnverfahren vor Gericht einzuleiten. 

Zahlungsaufforderungen können auch beim Immobilienverkauf eine Rolle spielen: Bei einem Hausverkauf enthält der Käufer eine Zahlungsaufforderung der Notarin. In der Regel hat der Käufer der Immobilie nun zwei Wochen Zeit, den Kaufpreis zu begleichen. Kommt der Käufer der Zahlungsaufforderung des Notars nicht nach, beispielsweise weil die Bank den nicht rechtzeitig auszahlt, darf der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Zudem ist die Verkäuferin berechtigt, Verzugszinsen einzufordern und einen Anspruch auf Schadensersatz zu erheben.

Themengebiet: Immobilienlexikon

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