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Beleihungsgrenze bei Immobilien einfach erklärt

Die Beleihungsgrenze ist eine prozentuale Grenze, die sich auf den Beleihungswert einer Immobilie bezieht. Sie hilft Kreditgebern dabei, den Wert einer Immobilie als Sicherheit in einer Immobilienfinanzierung einzuordnen.

Für Finanzierungsangebote sollten Interessierte Beleihungswert, Marktwert und Beleihungsauslauf voneinander unterscheiden. Denn die Begriffe beschreiben unterschiedliche Werte und Verhältnisse, die Einfluss auf Darlehenshöhe und Konditionen haben können.

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Die Beleihungsgrenze ist eine prozentuale Grenze bezogen auf den Beleihungswert einer Immobilie.

  • Beleihungswert und Marktwert sind unterschiedliche Bewertungsgrößen.

  • Der Beleihungsauslauf beschreibt das tatsächliche Verhältnis von Darlehensbetrag zu Beleihungswert.

  • Eine Beleihungsgrenze allein entscheidet nicht über eine Darlehenszusage.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eine Beleihungsgrenze?

  2. Wie berechnet man die Beleihungsgrenze?

  3. Unterschied Beleihungswert vs. Marktwert

  4. Einfluss der Beleihungsgrenze auf Darlehensbedingungen

  5. Beratungsoptionen zur Beleihungsgrenze

Was ist eine Beleihungsgrenze?

Die Beleihungsgrenze zeigt, bis zu welchem prozentualen Anteil des Beleihungswerts eine Immobilie im jeweiligen Finanzierungskontext berücksichtigt wird. Sie ist keine automatische Kreditzusage.

Die Beleihungsgrenze Definition lautet vereinfacht: Sie ist eine vorgegebene prozentuale Grenze, die auf den Beleihungswert einer Immobilie angewendet wird. Daraus kann sich eine rechnerische Grenze ergeben, bis zu der ein Darlehen oder eine Beleihung im jeweiligen Kontext berücksichtigt wird.

Für die Immobilienfinanzierung ist die Beleihungsgrenze relevant, weil eine Immobilie häufig als Sicherheit für ein Darlehen dient. Sie beschreibt jedoch nicht allein, welche Darlehenssumme tatsächlich möglich ist: Kreditgeber berücksichtigen zusätzlich unter anderem Einkommen, Ausgaben, weitere Sicherheiten und die Kreditwürdigkeit.

Die Beleihungsgrenze ist nicht mit dem Beleihungsauslauf gleichzusetzen. Während die Grenze einen vorgegebenen Orientierungswert darstellt, zeigt der Beleihungsauslauf das tatsächlich errechnete Verhältnis zwischen Darlehensbetrag und Beleihungswert.

  • Bezugspunkt ist der Beleihungswert, nicht unmittelbar der Kaufpreis.

  • Die Beleihungsgrenze wird als Prozentsatz ausgedrückt.

  • Eine individuelle Kreditentscheidung erfordert stets eine zusätzliche Kreditwürdigkeitsprüfung.

Wie berechnet man die Beleihungsgrenze?

Um eine Beleihungsgrenze zu berechnen, wird der Beleihungswert mit dem vorgesehenen Prozentsatz multipliziert. Die Rechnung ist eine Orientierung und ersetzt keine Bewertung durch den Kreditgeber.

Wie berechnet man die Beleihungsgrenze?

Die einfache Formel lautet: Beleihungswert mal Beleihungsgrenze in Prozent ergibt den Betrag innerhalb dieser Grenze. Liegt der Beleihungswert beispielsweise bei 300.000 Euro, entspricht eine Grenze von 60 Prozent rechnerisch 180.000 Euro.

Wer die Beleihungsgrenze berechnen möchte, benötigt daher zunächst den Beleihungswert. Dieser wird nicht frei gewählt, sondern beruht auf einer vorsichtigen und nachhaltigen Bewertung der Immobilie durch den jeweiligen Kreditgeber oder eine beauftragte Bewertung.

  • Formel Beleihungsgrenze: Beleihungswert × Prozentsatz.

  • Formel Beleihungsauslauf: Darlehensbetrag ÷ Beleihungswert × 100.

  • Die Ergebnisse sind Rechenhilfen und keine verbindliche Finanzierungszusage.

Beispielrechnung zur Beleihungsgrenze

Bei einem Beleihungswert von 300.000 Euro beträgt die rechnerische Beleihungsgrenze bei 60 Prozent 180.000 Euro: 300.000 Euro × 0,60 = 180.000 Euro. Bei 80 Prozent läge die rechnerische Grenze bei 240.000 Euro: 300.000 Euro × 0,80 = 240.000 Euro. Diese Werte zeigen lediglich die mathematische Wirkung unterschiedlicher Prozentsätze; sie sagen nicht voraus, welche Darlehenshöhe ein Kreditgeber im Einzelfall zusagt.

Beleihungsauslauf richtig berechnen

Der Beleihungsauslauf beschreibt den tatsächlich beantragten oder aufgenommenen Darlehensbetrag im Verhältnis zum Beleihungswert. Ein Darlehen von 180.000 Euro bei einem Beleihungswert von 300.000 Euro ergibt einen Beleihungsauslauf von 60 Prozent: 180.000 Euro ÷ 300.000 Euro × 100. Damit lässt sich ein Finanzierungsangebot besser mit dem als Sicherheit angesetzten Immobilienwert vergleichen.

Wie der Beleihungswert ermittelt wird

Für die Beleihungswertermittlung können je nach Objekt und rechtlichem Bewertungsrahmen insbesondere Ertragswert und Sachwert relevant sein. Bei selbst nutzbaren Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Wohnungs- und Teileigentum kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Orientierung am Sachwert oder Vergleichswert erfolgen. Maßgeblich ist eine nachvollziehbare Bewertung, die langfristige und nachhaltige Objekt- und Marktmerkmale berücksichtigt.

Unterschied Beleihungswert vs. Marktwert

Marktwert und Beleihungswert beschreiben nicht dasselbe. Der Marktwert bezieht sich auf einen Stichtag, der Beleihungswert auf eine vorsichtige und nachhaltige Einschätzung der Immobilie.

Der Marktwert ist der geschätzte Preis, der für eine Immobilie am Bewertungsstichtag unter normalen Marktbedingungen erzielt werden könnte. Er bildet damit die aktuelle Marktsituation, die Lage, die Nachfrage und objektspezifische Merkmale zum jeweiligen Zeitpunkt ab.

Der Beleihungswert soll dagegen die langfristige und nachhaltige Verkäuflichkeit der Immobilie abbilden. Vorübergehende Marktschwankungen und spekulative Wertanteile bleiben dabei außer Betracht. Deshalb sind Marktwert und Beleihungswert nicht gleichzusetzen; der Beleihungswert liegt häufig unter dem Marktwert.

Bei Pfandbriefbanken darf der Beleihungswert den nach einem anerkannten und transparenten Verfahren ermittelten Marktwert nicht überschreiten. Die konkrete Differenz lässt sich nicht pauschal beziffern, weil sie von Immobilie, Standort, Bewertungsstichtag und Bewertungsansatz abhängt.

  • Marktwert: stichtagsbezogene Einschätzung eines unter normalen Bedingungen erzielbaren Preises.

  • Beleihungswert: vorsichtig und nachhaltig ermittelter Wert für die Besicherung eines Darlehens.

  • Ein Kaufpreis kann vom Marktwert und vom Beleihungswert abweichen.

Einfluss der Beleihungsgrenze auf Darlehensbedingungen

Beleihungsgrenze und Beleihungsauslauf unterstützen die Risikoeinschätzung in der Immobilienfinanzierung. Sie wirken neben Kreditwürdigkeit, Finanzierungsstruktur und Vorgaben des Kreditgebers auf das Angebot ein.

Einfluss der Beleihungsgrenze auf Darlehensbedingungen

Die Beleihungsgrenze Immobilien und der konkrete Beleihungsauslauf helfen Kreditgebern dabei, das Verhältnis zwischen Darlehen und Immobilienwert als Sicherheit einzuordnen. Ein niedrigerer Beleihungsauslauf bedeutet aus Sicht des Kreditgebers grundsätzlich ein geringeres Verlustrisiko bezogen auf die hinterlegte Immobilie.

Ob sich daraus günstigere Zinsen, andere Tilgungsanforderungen oder eine bestimmte Darlehenshöhe ergeben, hängt vom einzelnen Angebot ab. Neben der Immobilie werden insbesondere die Kreditwürdigkeit, regelmäßige Einkünfte, bestehende Verpflichtungen, Eigenmittel und weitere Sicherheiten geprüft.

  • Ein niedrigerer Beleihungsauslauf kann die Risikoeinschätzung beeinflussen.

  • Eine pauschale Zinswirkung lässt sich daraus nicht ableiten.

  • Die Kreditwürdigkeitsprüfung bleibt für Immobiliar-Verbraucherdarlehen erforderlich.

Was 60 Prozent und 80 Prozent bedeuten

Eine Beleihungsgrenze von 60 Prozent bedeutet rechnerisch, dass 60 Prozent des Beleihungswerts betrachtet werden. Bei 80 Prozent wird ein größerer Anteil desselben Beleihungswerts einbezogen. Je höher der Darlehensbetrag im Verhältnis zum Beleihungswert ausfällt, desto höher ist auch der Beleihungsauslauf.

Warum der Beleihungsauslauf relevant ist

Der Beleihungsauslauf zeigt, wie stark ein Darlehen durch den Beleihungswert der Immobilie gedeckt ist. Er ermöglicht eine einheitliche Einordnung verschiedener Darlehensbeträge bezogen auf dieselbe Sicherheit. Kreditgeber können ihn neben weiteren Faktoren bei der Risikobewertung und Preisgestaltung berücksichtigen.

Die 60-Prozent-Grenze richtig einordnen

Die gesetzliche 60-Prozent-Grenze betrifft bei Pfandbriefbanken die Deckungsfähigkeit von Hypotheken für Hypothekenpfandbriefe. Sie ist keine allgemeine Obergrenze für private Immobilienkredite und keine Zusagegrenze für alle Banken. Auch Darlehen mit einem höheren Beleihungsauslauf können grundsätzlich möglich sein, wenn die individuelle Prüfung und die Vorgaben des Kreditgebers dies zulassen.

Beratungsoptionen zur Beleihungsgrenze

Eine unabhängige Beratung kann helfen, Begriffe und Annahmen eines Finanzierungsangebots nachvollziehbar zu prüfen. Besonders sinnvoll ist sie bei komplexen Finanzierungen oder schwer vergleichbaren Angeboten.

Unabhängige Informationen zur Immobilienfinanzierung und zu Vertragsfragen können beispielsweise bei Verbraucherzentralen eingeholt werden. Auch unabhängige Finanzierungsberaterinnen und Finanzierungsberater können dabei unterstützen, Angebote, Kostenbestandteile und Risiken anhand der persönlichen Situation einzuordnen.

Für ein Beratungsgespräch sind möglichst vollständige Unterlagen hilfreich. Dazu gehören insbesondere ein Finanzierungsangebot, Angaben zum Darlehensbetrag, zum angesetzten Beleihungswert, zum Kaufpreis oder Marktwert sowie Informationen zu Einkommen, Eigenmitteln und laufenden Verpflichtungen.

Sinnvolle Fragen sind: Welcher Beleihungswert wurde angesetzt? Wie hoch ist der Beleihungsauslauf? Welche Annahmen liegen der Bewertung zugrunde? Und welche Auswirkungen hätten ein anderer Darlehensbetrag, mehr Eigenmittel oder eine abweichende Tilgung auf das Angebot?

  • Finanzierungsangebot und Tilgungsplan mitnehmen.

  • Beleihungswert, Beleihungsgrenze und Beleihungsauslauf getrennt erfragen.

  • Kosten, Zinsbindung, Sondertilgungen und mögliche Änderungen der Rate prüfen.

  • Die eigene Einkommens- und Ausgabensituation realistisch dokumentieren.

Beleihungsgrenze bei Immobilien einfach erklärt – FAQ

Ist die Beleihungsgrenze dasselbe wie der Beleihungsauslauf?

Nein. Die Beleihungsgrenze ist eine vorgegebene prozentuale Grenze bezogen auf den Beleihungswert. Der Beleihungsauslauf beschreibt dagegen das tatsächlich errechnete Verhältnis von Darlehensbetrag zu Beleihungswert.

Ist die Beleihungsgrenze für alle Banken gleich?

Nein, es gibt keine einheitliche Beleihungsgrenze für alle Banken und jede private Immobilienfinanzierung. Die konkrete Einordnung hängt unter anderem von Immobilie, Sicherheiten, Finanzierungsstruktur, Kreditwürdigkeit und internen Vorgaben des Kreditgebers ab.

Bedeutet eine Beleihungsgrenze automatisch eine verbindliche Darlehenszusage?

Nein. Eine Beleihungsgrenze ist keine verbindliche Zusage für ein Darlehen. Vor Vertragsabschluss muss der Kreditgeber auch prüfen, ob Darlehensnehmende ihre Vertragspflichten voraussichtlich erfüllen können.

Welche Unterlagen können für die Bewertung einer Immobilie wichtig sein?

Wichtig sein können unter anderem Kaufvertragsentwurf, Grundrisse, Wohnflächenangaben, Angaben zum Baujahr und zur Ausstattung sowie Unterlagen zu Modernisierungen. Je nach Objekt können außerdem Informationen zur Lage, zu Mieteinnahmen oder zu bestehenden Belastungen relevant sein.

Kann ein Darlehen den Beleihungswert überschreiten?

Ein Darlehen kann je nach Finanzierungskonzept und Vorgaben des Kreditgebers über dem Beleihungswert liegen. Daraus folgt jedoch keine allgemeine Zusage, denn Kreditwürdigkeit, Sicherheiten und die individuelle Risikoprüfung bleiben entscheidend. Die 60-Prozent-Regel für Pfandbriefbanken ist keine allgemeine Obergrenze für Immobilienkredite.

Warum prüft der Kreditgeber zusätzlich die Kreditwürdigkeit?

Die Immobilie dient zwar als Sicherheit, ersetzt aber nicht die Prüfung der laufenden Zahlungsfähigkeit. Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen darf ein Vertrag nur abgeschlossen werden, wenn voraussichtlich ist, dass die Darlehensnehmenden ihre Verpflichtungen erfüllen können.

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