Einfluss der Beleihungsgrenze auf Darlehensbedingungen
Beleihungsgrenze und Beleihungsauslauf unterstützen die Risikoeinschätzung in der Immobilienfinanzierung. Sie wirken neben Kreditwürdigkeit, Finanzierungsstruktur und Vorgaben des Kreditgebers auf das Angebot ein.
Die Beleihungsgrenze Immobilien und der konkrete Beleihungsauslauf helfen Kreditgebern dabei, das Verhältnis zwischen Darlehen und Immobilienwert als Sicherheit einzuordnen. Ein niedrigerer Beleihungsauslauf bedeutet aus Sicht des Kreditgebers grundsätzlich ein geringeres Verlustrisiko bezogen auf die hinterlegte Immobilie.
Ob sich daraus günstigere Zinsen, andere Tilgungsanforderungen oder eine bestimmte Darlehenshöhe ergeben, hängt vom einzelnen Angebot ab. Neben der Immobilie werden insbesondere die Kreditwürdigkeit, regelmäßige Einkünfte, bestehende Verpflichtungen, Eigenmittel und weitere Sicherheiten geprüft.
Ein niedrigerer Beleihungsauslauf kann die Risikoeinschätzung beeinflussen.
Eine pauschale Zinswirkung lässt sich daraus nicht ableiten.
Die Kreditwürdigkeitsprüfung bleibt für Immobiliar-Verbraucherdarlehen erforderlich.
Was 60 Prozent und 80 Prozent bedeuten
Eine Beleihungsgrenze von 60 Prozent bedeutet rechnerisch, dass 60 Prozent des Beleihungswerts betrachtet werden. Bei 80 Prozent wird ein größerer Anteil desselben Beleihungswerts einbezogen. Je höher der Darlehensbetrag im Verhältnis zum Beleihungswert ausfällt, desto höher ist auch der Beleihungsauslauf.
Warum der Beleihungsauslauf relevant ist
Der Beleihungsauslauf zeigt, wie stark ein Darlehen durch den Beleihungswert der Immobilie gedeckt ist. Er ermöglicht eine einheitliche Einordnung verschiedener Darlehensbeträge bezogen auf dieselbe Sicherheit. Kreditgeber können ihn neben weiteren Faktoren bei der Risikobewertung und Preisgestaltung berücksichtigen.
Die 60-Prozent-Grenze richtig einordnen
Die gesetzliche 60-Prozent-Grenze betrifft bei Pfandbriefbanken die Deckungsfähigkeit von Hypotheken für Hypothekenpfandbriefe. Sie ist keine allgemeine Obergrenze für private Immobilienkredite und keine Zusagegrenze für alle Banken. Auch Darlehen mit einem höheren Beleihungsauslauf können grundsätzlich möglich sein, wenn die individuelle Prüfung und die Vorgaben des Kreditgebers dies zulassen.