• Was versteht man unter arglistiger Täuschung?

    Eine arglistige Täuschung beschreibt nach § 123 Abs. 1 BGB eine bewusste und vorsätzliche Darlegung falscher oder unvollständiger Angaben. Ziel des Täuschers ist es, die Käuferin zur Abgabe einer Willenserklärung zu drängen, welche rechtliche Folgen mit sich bringt. Solch eine Willenserklärung kann beispielsweise eine Kündigung oder ein Vertragsangebot sein.

    Wie kommt eine arglistige Täuschung beim Kaufvertrag einer Immobilie zustande? Bei einem  Kaufvertrag für ein Haus oder eine Wohnung besteht eine arglistige Täuschung, wenn der Verkäufer der Kaufinteressentin Mängel an der Immobilie vorsätzlich verschweigt. Käufer sind hingegen verpflichtet, die Selbstauskunft wahrheitsgemäß auszufüllen.

    Aufklärungspflichten bestehen in zwei Fällen:

    1. Die Käuferin fragt nach: Der Verkäufer ist verpflichtet, der Käuferin ihre Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.

    Beispiel für eine arglistige Täuschung: Der Käufer fragt die Verkäuferin, ob in dem zum Verkauf stehenden Haus Asbest vorkommt. Die Verkäuferin beantwortet die Frage mit “Nein”, obwohl sie das nicht genau überprüft hat und dementsprechend die Frage nicht wahrheitsgemäß beantworten kann. Indem die Verkäuferin die Frage unwissentlich mit “Nein” beantwortet, kommt sie ihrer Aufklärungspflicht nicht nach.  

    2. Aufklärungspflicht ohne Frage des Käufers: Der Verkäufer ist verpflichtet der Kaufinteressentin ungefragt essenzielle Informationen, die für den Kauf der Immobilie von Bedeutung sind, mitzuteilen.

    Beispiel für eine arglistige Täuschung: Der Verkäufer weiß, dass im Gebäude Asbest oder andere gesundheitsschädliche Stoffe verbaut sind und informiert die Käuferin nicht darüber.

    Was ist zu tun, wenn eine arglistige Täuschung vorliegt?

    Als Betroffene einer arglistigen Täuschung, gilt nach § 123 Abs. 1 BGB das Recht die Willenserklärung anzufechten. Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr beginnend mit dem Zeitpunkt, in dem der Getäuschte die arglistige Täuschung entdeckt (§ 124 BGB). Mithilfe eines  Anfechtungs-Schemas prüfen Juristinnen, ob eine arglistige Täuschung vorliegt und die Anfechtung der geschlossenen Willenserklärung somit rechtens ist. 

    Gelten die gleichen Regelungen für arglistige Täuschungen beim Mietvertrag ? Besonders bei einem Mietverhältnis gibt es in der Regel kein gesetzliches Widerrufsrecht , das einen Rücktritt, von dem geschlossenen Mietvertrag ermöglicht. Liegt bei einem Mietverhältnis nachweislich eine arglistige Täuschung vor, haben Mieter oder Vermieter das Recht, mittels eines Mietaufhebungsvertrags vom Mietvertrag zurückzutreten.

    Themengebiet: Immobilienlexikon

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