Was ist ein Wirtschaftsplan?

Der Wirtschaftsplan ist nach dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, die ein Eigentümer für das kommende Kalenderjahr erwartet. Der beschlossene Wirtschaftsplan begründet die rechtliche Verpflichtung der Mitglieder der Eigentümergemeinschaft zu den (zugleich damit beschlossenen) Hausgeldzahlungen. Die Hausgeldzahlungen beinhalten die anteilsmäßige Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Lasten- und Kostentragung.

Der Wirtschaftsplan wird in folgende Punkte gegliedert:

  1. Erfolgsplan: alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen (mind. Gewinn- und Verlustrechnung GuV)

  2. Vermögensplan: Voraussichtlich vermögenswirksame Erträge und Aufwendungen (mind. GuV)

  3. Weitere Teile: Stellenübersicht und Finanzplanung

Die Hausverwaltung ist gesetzlich verpflichtet, für jedes Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan zu erstellen(§ 28 WEG). Die Aufstellung des Plans muss selbstständig und ohne Beschluss einer Eigentümerversammlung erfolgen. Hierzu bezieht sich die Hausverwaltung meistens auf die letzte Jahresabrechnung. Die Kosten für die Hausverwaltung ergeben sich aus dem Wirtschaftsplan und der Jahresabrechnung.

Die Jahresabrechnung gibt neben dem Wohngeld und dem Wirtschaftsplan auch Auskünfte die Instandhaltungsrücklage.

Themengebiet: Immobilienlexikon

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