Was ist ein Alleinerbe?

Als Alleinerbe wird eine Person bezeichnet, welche den gesamten Nachlass eines Erblassers erbt. Nach § 1922 BGB wird der Alleinerbe sein alleiniger Rechtsnachfolger. Durch ein vereinbartes Testament, einen Erbvertrag oder durch die gesetzliche Erbfolge übernimmt der Alleinerbe also sämtliche Rechte und Pflichten. Dazu gehören auch Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, wie z.B. Mietschulden oder Immobiliendarlehen.

Wer kann zum Alleinerben werden? Wenn beispielsweise die ledige Mutter eines Einzelkindes verstirbt, kann ihr Kind nach gesetzlicher Erbfolge zum Alleinerben werden. Wenn eine kinderlose, ledige Frau verstirbt, erhalten in der Regel ihre Eltern die Erbschaft. Falls beide Eltern jedoch bereits verstorben sind, würden die Geschwister der Frau das Erbe erhalten. 

Allerdings können Erblasser auch in einem Erbvertrag oder ihrem Testament einen Alleinerben bestimmen und so die gesetzliche Erbfolge umgehen. 

Sind Ehepartner Alleinerben? Wenn der Ehepartner verstirbt, erbt die Ehepartnerin. Ob sie Alleinerbin ist, ist davon abhängig, ob ihr Ehepartner Nachfahren hat oder sonstige Verwandte, die nach gesetzlicher Erbfolge am Erbe beteiligt werden. Außerdem könnte der Ehepartner seine Erben durch einen Erbvertrag oder ein Testament festgelegt haben. Ehepartner haben darüber hinaus den höchsten Steuerfreibetrag, unabhängig davon, ob sie Alleinerben sind. Dies ist besonders bei Immobilien wie z.B. einem Haus wichtig, da es sich hierbei oft um hohe Beträge handelt. Auf alles, was unter dem Steuerfreibetrag liegt, muss keine Erbschaftssteuer gezahlt werden. Der Steuerfreibetrag ist abhängig vom Verwandtschaftsgrad.

Bei Immobilien ist nicht nur der Steuerfreibetrag, sondern auch ein Alleinerbe besonders nützlich, da der jeweilige Erbe dann selbstständig über die Nutzung der Immobilie entscheiden kann. Wird die Immobilie an eine Erbengemeinschaft übertragen, müssen sich alle Mitglieder der Erbengemeinschaft einigen.

Ob es zu einer Alleinerbschaft kommt, ist des Weiteren von den pflichtteilsberechtigten Personen abhängig. Zu den pflichtteilsberechtigten Personen gehören Kinder, Ehepartner oder die Eltern eines Erblassers. Geschwister haben in der Regel keinen Anspruch auf den Pflichtteil. Dennoch können sie in bestimmten Fällen zu Erben werden.

Themengebiet: Immobilienlexikon

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