• Was ist ein Ehevertrag?

    Ein Ehevertrag ist ein
    notarieller Vertrag, der bei Eheschließung von beiden Heiratenden
    unterzeichnet wird. In ihm werden die güterrechtlichen Verhältnisse
    geklärt. Es kann ein im BGB geregelter Güterstand gewählt werden wie eine Gütergemeinschaft oder
    eine Gütertrennung. Wird eine Gütergemeinschaft beschlossen, besitzen
    beide Eheleute ihr Vermögen gemeinsam. Eine Gütertrennung trennt die
    Vermögen beider Eheleute. Es ist keine Pflicht, einen Ehevertrag zu
    schließen. Bei Nichtschließung gilt eine Zugewinngemeinschaft zwischen beiden Parteien. Die Vermögen beider Verheirateten bleiben rechtlich getrennt. Ist kein Ehevertrag geschlossen, gehen Immobilien im Scheidungsfall an die Person, die im Grundbuch eingetragen ist.

    Themengebiet: Immobilienlexikon

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