Was ist ein Ehevertrag?

Ein Ehevertrag ist ein
notarieller Vertrag, der bei Eheschließung von beiden Heiratenden
unterzeichnet wird. In ihm werden die güterrechtlichen Verhältnisse
geklärt. Es kann ein im BGB geregelter Güterstand gewählt werden wie eine Gütergemeinschaft oder
eine Gütertrennung. Wird eine Gütergemeinschaft beschlossen, besitzen
beide Eheleute ihr Vermögen gemeinsam. Eine Gütertrennung trennt die
Vermögen beider Eheleute. Es ist keine Pflicht, einen Ehevertrag zu
schließen. Bei Nichtschließung gilt eine Zugewinngemeinschaft zwischen beiden Parteien. Die Vermögen beider Verheirateten bleiben rechtlich getrennt. Ist kein Ehevertrag geschlossen, gehen Immobilien im Scheidungsfall an die Person, die im Grundbuch eingetragen ist.

Themengebiet: Immobilienlexikon

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