Was ist die Energieeinsparverordnung?

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) enthielt von 2002 bis Oktober 2020 alle Anforderungen an den Energieverbrauch von Gebäuden. Mit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020) hat die Energieeinsparverordnung ihre Gültigkeit verloren.

Die Regelungen der damals rechtswirksamen Energieeinsparverordnung sind weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Energie- und Klimaschutzstrategie in Deutschland. Die in der EnEV 2020 gefassten Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz der Gebäudehülle, den Primärenergiebedarf, und die Energieeffizienz der Anlagentechnik, wie z.B. der Heizung, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung, sind weiterhin relevant und wurden in das Gebäudeenergiegesetz aufgenommen.

Das Gebäudeenergiegesetz trat am 01. November 2020 in Kraft. Es bündelt die drei vorherigen Gesetze: die Energieeinsparverordnung, das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einer einzigen Verfassung, sodass die Energieeffizienz und die Energieversorgung von Gebäuden in einem Gesetz geregelt werden.

Wichtige Ansätze der Energieeinsparverordnung, die in das GEG übernommen wurden, zusammengefasst:

  • Ein niedriger Energieverbrauch der Gebäude ist für einen hohen energetischen Stand notwendig. 

  • Käuferinnen sind verpflichtet bei Immobilien, die vor dem 1. Februar 2002 errichtet wurden, eine energetische Sanierung durchzuführen. In vielen Fällen müssen dafür alte Heizungen und Rohrleitungen ausgetauscht sowie das Dach oder der Dachbodengedämmt werden. Die Sanierung kann sich allerdings auszahlen, denn eine energetische Sanierung dient in erster Linie dazu, den Energiebedarf des Gebäudes zu reduzieren.

  • Die Energieausweis-Pflicht aus der EnEV ist heute ebenso Teil des Gebäudeenergiegesetzes. In den §§  79 - 88 GEG werden Aussehen und Inhalt des Energieausweises vorgeschrieben. Außerdem wird definiert, für welche Gebäudetypen ein Energieausweis-Bedarf besteht und für welche nicht.

  • Um den Energieverbrauch so gering wie möglich zu halten, sollten Gebäude regelmäßigen Inspektionen und Kontrollen unterliegen. Beispielsweise muss 10 Jahre nach der Inbetriebnahme einer Klima- und Lüftungsanlage, von fachkundigen Personal eine energetische Inspektion durchgeführt werden. 

Themengebiet: Immobilienlexikon

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