Was ist eine Aufbauhypothek?

Um in der DDR ein Grundstück auszubauen, konnte eine Aufbauhypothek als Sicherung für einen staatlichen Kredit aufgenommen werden. Die Aufbauhypothek wurde in der DDR eingeführt und war Teil der Grundpfandrechte. Die Aufnahme neuer Aufbauhypotheken ist heutzutage nicht mehr möglich. Unter Umständen können jedoch in der DDR geschaffene Aufbauhypotheken noch existieren. Die Aufbauhypothek unterscheidet sich durch folgende Merkmale von anderen Hypotheken:

  1. Aufbauhypotheken haben Priorität vor anderen Hypotheken. Mehrere Aufbauhypotheken haben in der Regel die gleiche Priorität

  2. Eine Aufbauhypothek kann in der Regel nicht durch das Kreditinstitut gekündigt werden. Andere Hypotheken wurden bei der Bestellung einer Aufbauhypothek gestundet.

  3. Können die Forderungen nicht durch die überschüssigen Einnahmen des Grundstücks erfüllt werden, tritt bei der Aufbauhypothek eine Stundung in Kraft.

  4. Wenn die Aufbauhypothek aufgrund einer staatlich angeordneten Baumaßnahme eingetragen wird, erlischt diese, sobald der Kredit abbezahlt wurde. Für eine solche staatlich angeordnete Baumaßnahme ist die ausdrückliche Zustimmung des Grundbesitzers nicht notwendig.

Gut zu wissen:

Die Eintragung einer Aufbauhypothek lässt sich löschen, indem die offenen Forderungen erfüllt werden. Ist das Grundstück ins Eigentum des Volkes übergegangen, hatte das in der DDR zur Folge, dass alle Hypotheken gelöscht wurden.

Themengebiet: Immobilienlexikon

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