• Was ist das Geldwäschegesetz?

    Das Geldwäschegesetz (GwG) befasst sich mit Geldwäsche als Strafbestand. Es wurde 1993 festgelegt und seitdem stetig erneuert. Es dient der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Das Geldwäsche legt die “Verpflicheteten” fest, wer in welcher Situation verpflichtet ist, Transaktionen und Geschäftsbeziehungen zu prüfen. Dazu zählen unter anderem Banken,  Notare , Anwälte und Glücksspielanbieter. Besteht der Verdacht auf Geldwäsche, müssen die “Verpflichteten” ihren Verdacht bei den zuständigen Behörden melden. Auf dem  Immobilienmarkt  besteht ein hohes Geldwäscherisiko. In der organisierten Kriminalität werden Immobilien oftmals genutzt, um illegal erworbenes Geld in den legalen Geldkreisklauf einzuführen.  Makler  bei  Immobilienverkauf  bzw.  -kauf  und  Immobilienvermietung  gelten ebenfalls als “Verpflichtete” und müssen Transaktionen auf Geldwäsche prüfen.

    Themengebiet: Immobilienlexikon

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