Was ist das Geldwäschegesetz?

Das Geldwäschegesetz (GwG) befasst sich mit Geldwäsche als Strafbestand. Es wurde 1993 festgelegt und seitdem stetig erneuert. Es dient der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Das Geldwäsche legt die “Verpflicheteten” fest, wer in welcher Situation verpflichtet ist, Transaktionen und Geschäftsbeziehungen zu prüfen. Dazu zählen unter anderem Banken, Notare, Anwälte und Glücksspielanbieter. Besteht der Verdacht auf Geldwäsche, müssen die “Verpflichteten” ihren Verdacht bei den zuständigen Behörden melden. Auf dem Immobilienmarkt besteht ein hohes Geldwäscherisiko. In der organisierten Kriminalität werden Immobilien oftmals genutzt, um illegal erworbenes Geld in den legalen Geldkreisklauf einzuführen. Makler bei Immobilienverkauf bzw. -kauf und Immobilienvermietung gelten ebenfalls als “Verpflichtete” und müssen Transaktionen auf Geldwäsche prüfen.

Themengebiet: Immobilienlexikon

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