Hier sehen Sie ein Haus in welchen sich die Bewohner im Immobilienlexikon über Immobilien Fachbegriffe informieren.
Redaktion

Redaktion

Homeday GmbH

Aufteilungsplan einfach erklärt

Ein Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, die zeigt, wie ein Gebäude und gegebenenfalls das Grundstück in Sonder- und Gemeinschaftseigentum aufgeteilt werden. Er spielt eine wichtige Rolle, wenn Wohnungs- oder Teileigentum begründet werden soll.

Hier erfahren Sie, wie ein Aufteilungsplan aussieht, wer ihn erstellen kann und wo Sie einen vorhandenen Plan einsehen oder eine Kopie anfordern können.

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Ein Aufteilungsplan zeigt die Aufteilung eines Gebäudes und gegebenenfalls des Grundstücks in Sonder- und Gemeinschaftseigentum.

  • Er ist eine Bauzeichnung und nicht mit der Teilungserklärung oder der Abgeschlossenheitsbescheinigung gleichzusetzen.

  • Für das Grundbuchverfahren zur Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum wird der behördlich bestätigte Aufteilungsplan benötigt.

  • Vorhandene Pläne können unter Voraussetzungen über das zuständige Grundbuchamt eingesehen oder als Kopie angefragt werden.

  • Kosten und Anforderungen unterscheiden sich je nach Objekt, Planungsaufwand sowie zuständiger Behörde.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist ein Aufteilungsplan?

  2. Wie sieht ein Aufteilungsplan aus?

  3. Wer erstellt einen Aufteilungsplan und warum?

  4. Wo bekommen Sie einen Aufteilungsplan her?

  5. Häufige Probleme mit Aufteilungsplänen und mögliche Schritte

Was ist ein Aufteilungsplan?

Ein Aufteilungsplan macht die räumliche Aufteilung einer Immobilie nachvollziehbar. Er ist eine zentrale Unterlage bei der Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum.

Was ist ein Aufteilungsplan?

Ein Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung eines Gebäudes und gegebenenfalls des Grundstücks hervorgeht. Er zeigt Lage und Größe der Bereiche, die einer bestimmten Einheit als Sondereigentum zugeordnet werden sollen, sowie die Bereiche des Gemeinschaftseigentums. Bei einer Eigentumswohnung hilft der Aufteilungsplan daher dabei, die zugehörigen Räume innerhalb des Gebäudes eindeutig zu erkennen.

Benötigt wird der Aufteilungsplan insbesondere für das Grundbuchverfahren zur Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Die zuständige Baubehörde bestätigt die eingereichte Bauzeichnung im Zusammenhang mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung. Der Plan allein regelt jedoch nicht abschließend alle Eigentums- und Nutzungsrechte.

Der Begriff Teilungsplan wird im Alltag häufig ähnlich verwendet. Gesetzlich und in Verfahren rund um Wohnungseigentum ist vor allem der Begriff Aufteilungsplan gebräuchlich. Davon zu unterscheiden ist die Teilungserklärung: Sie ist die notarielle Erklärung oder Vereinbarung, mit der Wohnungseigentum begründet und näher ausgestaltet wird.

Wie sieht ein Aufteilungsplan aus?

Ein Aufteilungsplan besteht meist aus mehreren Bauzeichnungen. Nummern, Maße und Darstellungen machen die einzelnen Einheiten und ihre räumlichen Grenzen erkennbar.

Wie sieht ein Aufteilungsplan aus? Typischerweise handelt es sich um einen Satz von Bauzeichnungen mit Grundrissen aller relevanten Ebenen sowie Ansichten und Schnitten. Die Zeichnungen stellen das Gebäude so dar, dass die vorgesehenen Einheiten, ihre Räume und die gemeinschaftlich genutzten Gebäudeteile nachvollzogen werden können.

Ein Aufteilungsplan für eine Wohnung enthält regelmäßig die Räume, die zu dieser Einheit gehören, etwa Wohnräume, Küche, Bad oder zugeordnete Nebenräume. Gemeinschaftliche Flächen wie Treppenhäuser, Zugänge oder technische Bereiche werden ebenfalls sichtbar. Welche Unterlagen zusätzlich erforderlich sind, richtet sich nach dem Objekt und den Vorgaben der zuständigen Behörde.

  • Grundrisse der Geschosse und gegebenenfalls des Kellergeschosses oder Dachraums

  • Ansichten und Schnitte zur Darstellung des Gebäudes

  • Einheitliche Nummern für Räume und Flächen derselben Einheit

  • Maßangaben für Stellplätze oder außerhalb des Gebäudes liegende Flächen, die Sondereigentum werden sollen

Grundrisse, Ansichten und Schnitte

Grundrisse zeigen das Gebäude aus der Draufsicht und machen die Aufteilung einzelner Geschosse sichtbar. So lässt sich erkennen, welche Räume zu einer Wohnung oder einer Teileigentumseinheit gehören und welche Flächen dem Gemeinschaftseigentum zugeordnet sind.

Ansichten und Schnitte ergänzen die Grundrisse, wenn die räumliche Lage anhand einer Draufsicht nicht ausreichend erkennbar ist. Sie können etwa bei unterschiedlichen Ebenen, Dachräumen oder baulichen Besonderheiten wichtig sein.

Nummern und Maßangaben richtig lesen

Räume und Grundstücksteile, die zu derselben Wohnungseigentumseinheit gehören, müssen im Aufteilungsplan mit derselben Nummer gekennzeichnet sein. Dadurch lässt sich beispielsweise nachvollziehen, ob ein Kellerraum oder ein abgetrennter Raum im Dachgeschoss zu einer bestimmten Wohnung gehört.

Bei Stellplätzen oder außerhalb des Gebäudes liegenden Flächen reichen Nummern allein nicht immer aus. Sollen solche Bereiche Sondereigentum werden, müssen sie im Aufteilungsplan durch Maßangaben ausreichend bestimmt sein. Ob eine Fläche darüber hinaus mit einem Sondernutzungsrecht verbunden ist, ergibt sich nicht automatisch aus dem Plan.

Wer erstellt einen Aufteilungsplan und warum?

Für einen brauchbaren Aufteilungsplan müssen Gebäude und Einheiten fachgerecht dargestellt werden. Häufig übernehmen Architekt:innen diese Aufgabe, maßgeblich sind aber die Anforderungen der zuständigen Behörde.

Wer erstellt einen Aufteilungsplan und warum?

Ein Aufteilungsplan wird in der Praxis häufig von Architekt:innen erstellt, insbesondere wenn Bestandspläne fehlen oder das Gebäude zunächst aufgenommen werden muss. Auch andere fachlich geeignete Personen können die Bauzeichnung anfertigen, sofern die Unterlagen die Vorgaben der zuständigen Behörde erfüllen. Bundesrechtlich ist nicht allgemein festgelegt, dass ausschließlich Architekt:innen einen Aufteilungsplan erstellen dürfen.

Der Plan wird benötigt, damit die räumliche Aufteilung der vorgesehenen Wohnungs- oder Teileigentumseinheiten im Grundbuchverfahren nachvollziehbar dokumentiert ist. Er wird zusammen mit weiteren Unterlagen verwendet, etwa mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung und der Teilungserklärung. Die zuständige Stelle für die Abgeschlossenheitsbescheinigung richtet sich nach Landesrecht und ist häufig die örtliche Bauaufsichts- oder Baurechtsbehörde.

Erstellung der Bauzeichnung und behördliche Anforderungen

Für die Bauzeichnung müssen die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten zuverlässig erfasst werden. Bei bestehenden Gebäuden soll der für die Abgeschlossenheitsbescheinigung eingereichte Aufteilungsplan den tatsächlichen Bestand abbilden. Stimmen Plan und Gebäude nicht überein, kann eine Überarbeitung oder Ergänzung der Unterlagen erforderlich sein.

Welche Formate, Ausfertigungen oder weiteren Nachweise einzureichen sind, kann je nach Bundesland, Kommune und Einzelfall unterschiedlich sein. Deshalb ist es sinnvoll, die Anforderungen der zuständigen Behörde vor der Beauftragung oder Antragstellung zu prüfen.

Wovon die Kosten abhängen

Für einen Aufteilungsplan gibt es keine bundesweit einheitliche Pauschale. Die Kosten hängen unter anderem davon ab, ob aktuelle und verwertbare Bestandsunterlagen vorliegen, wie komplex das Gebäude ist und wie viele Einheiten dargestellt werden müssen.

Zum Aufwand können die Bestandsaufnahme, die zeichnerische Planung, Abstimmungen mit der Behörde sowie mögliche Anpassungen gehören. Hinzu kommen je nach Verfahren behördliche Gebühren. Für eine realistische Einschätzung ist ein Angebot auf Grundlage des konkreten Objekts sinnvoll.

Wo bekommen Sie einen Aufteilungsplan her?

Ob ein Plan bereits existiert oder neu erstellt werden muss, hängt vom Objekt und dem Anlass ab. Vorhandene Unterlagen können häufig in den Grundakten zu finden sein.

Wenn für eine Immobilie bereits Wohnungs- oder Teileigentum begründet wurde, kann ein Aufteilungsplan Teil der Grundakten sein. Wer einen Aufteilungsplan einsehen oder eine Kopie erhalten möchte, kann sich an das zuständige Grundbuchamt wenden. Das Grundbuchamt prüft dabei regelmäßig, ob ein berechtigtes Interesse dargelegt wurde.

Einen neuen Aufteilungsplan beantragen Sie nicht beim Grundbuchamt. Soll für ein Gebäude erstmals Wohnungs- oder Teileigentum begründet oder eine relevante Änderung vorbereitet werden, wird eine Bauzeichnung erstellt und bei der zuständigen Behörde im Verfahren zur Abgeschlossenheitsbescheinigung eingereicht.

Vorhandenen Aufteilungsplan einsehen oder Kopie anfordern

Für die Einsicht in Grundakten oder die Anforderung einer Abschrift sollten Sie das betreffende Grundstück oder die Grundbuchangaben möglichst genau benennen. Das Grundbuchamt kann außerdem Unterlagen verlangen, aus denen Ihr berechtigtes Interesse hervorgeht, etwa Ihre Stellung als Eigentümer:in, Kaufinteressent:in mit nachvollziehbarem Bezug oder sonst berechtigte Person.

Nicht jede interessierte Person erhält ohne Weiteres Einsicht. Der Aufteilungsplan kann Angaben enthalten, die nur Personen mit einem rechtlich nachvollziehbaren Bezug zum Objekt zugänglich gemacht werden. Ob und in welchem Umfang Einsicht möglich ist, entscheidet das zuständige Grundbuchamt im Einzelfall.

Unterlagen für einen neuen Aufteilungsplan

Für einen neuen Aufteilungsplan sind zunächst verlässliche Angaben zum Gebäude erforderlich. Dazu können vorhandene Baupläne, Grundrisse, Angaben zu Umbauten und eine Bestandsaufnahme gehören. Fehlen brauchbare Unterlagen, muss das Gebäude häufig neu vermessen oder zeichnerisch erfasst werden.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung können insbesondere Eigentümer:innen, Erbbauberechtigte und Personen mit glaubhaft gemachtem berechtigtem Interesse beantragen. Dem Antrag ist eine Bauzeichnung beizufügen. Welche weiteren Unterlagen nötig sind, erfahren Sie bei der örtlich zuständigen Bauaufsichts- oder Baurechtsbehörde.

Häufige Probleme mit Aufteilungsplänen und mögliche Schritte

Unklare Zuordnungen oder Abweichungen zwischen Plan und Gebäude kommen vor. Entscheidend ist, den Aufteilungsplan stets zusammen mit den weiteren maßgeblichen Unterlagen zu prüfen.

Probleme entstehen häufig, wenn der vorhandene Aufteilungsplan einen früheren Gebäudestand zeigt, während später Umbauten durchgeführt wurden. Eine bauliche Veränderung bedeutet nicht automatisch, dass sich auch die rechtliche Zuordnung einer Fläche geändert hat. Ob Handlungsbedarf besteht, hängt von der konkreten Änderung sowie von Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Grundbuch ab.

Auch Flächen wie Keller, Dachräume, Terrassen, Stellplätze oder Gartenbereiche können Fragen aufwerfen. Ist eine Fläche im Plan nicht eindeutig einer Einheit zugeordnet, lässt sich daraus nicht ohne Weiteres ein bestimmtes Eigentums- oder Nutzungsrecht ableiten. Für eine belastbare Einordnung müssen die relevanten Unterlagen im Zusammenhang gelesen werden.

  • Auf Abweichungen zwischen den Planunterlagen und dem tatsächlichen Gebäudebestand achten

  • Nummern und Maßangaben mit Teilungserklärung und Grundbuchangaben abgleichen

  • Bei fehlenden oder schwer lesbaren Unterlagen eine Abschrift aus den Grundakten anfragen

  • Bei ungeklärten rechtlichen Folgen fachkundige rechtliche oder notarielle Beratung einholen

Abweichungen zwischen Plan und tatsächlichem Bestand

Wurde etwa ein Raum zusammengelegt, ein Dachboden ausgebaut oder eine Tür versetzt, kann der tatsächliche Zustand vom Aufteilungsplan abweichen. Bei bestehenden Gebäuden ist für neue Verfahren grundsätzlich wichtig, dass die eingereichte Bauzeichnung den aktuellen Bestand abbildet.

Ob ein neuer oder geänderter Aufteilungsplan erforderlich ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Bei geplanten Verkäufen, Umbaumaßnahmen oder Streit über Flächenzuordnungen kann es sinnvoll sein, die Unterlagen zunächst technisch und rechtlich prüfen zu lassen.

Plan, Teilungserklärung und Grundbuch gemeinsam prüfen

Der Aufteilungsplan zeigt vor allem die räumliche Aufteilung. Die Teilungserklärung bestimmt dagegen die rechtliche Begründung und nähere Ausgestaltung des Wohnungseigentums. Ergänzend können eine Gemeinschaftsordnung und Eintragungen im Grundbuch für Rechte und Pflichten relevant sein.

Sondernutzungsrechte, etwa an Gartenflächen oder Stellplätzen, sind nicht allein deshalb gegeben, weil eine Fläche im Aufteilungsplan eingezeichnet ist. Ob ein solches Recht besteht und wie weit es reicht, kann sich erst aus dem Zusammenspiel der maßgeblichen Vereinbarungen und Eintragungen ergeben.

Aufteilungsplan einfach erklärt – FAQ

Was ist der Unterschied zwischen einem Aufteilungsplan und einer Teilungserklärung?

Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, die die räumliche Aufteilung des Gebäudes und gegebenenfalls des Grundstücks darstellt. Die Teilungserklärung ist dagegen eine notarielle Erklärung oder Vereinbarung zur Begründung und näheren Ausgestaltung von Wohnungs- oder Teileigentum. Beide Unterlagen ergänzen sich, haben aber unterschiedliche Funktionen.

Was ist der Unterschied zwischen Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Der Aufteilungsplan ist die zeichnerische Darstellung der vorgesehenen Einheiten und Flächen. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt durch die zuständige Behörde, dass die vorgesehenen Wohnungen oder sonstigen Räume die Anforderungen an ihre Abgeschlossenheit erfüllen. Der Plan ist eine wichtige Grundlage für diese Bescheinigung.

Zeigt ein Aufteilungsplan automatisch bestehende Sondernutzungsrechte?

Nein, ein Aufteilungsplan zeigt nicht automatisch alle Sondernutzungsrechte. Für solche Rechte können zusätzlich die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung oder Grundbucheintragungen maßgeblich sein. Eine eingezeichnete Fläche allein reicht daher nicht immer für eine rechtliche Zuordnung aus.

Muss der Aufteilungsplan bei einem bestehenden Gebäude den tatsächlichen Zustand abbilden?

Für die im Verfahren zur Abgeschlossenheitsbescheinigung eingereichte Bauzeichnung soll bei bestehenden Gebäuden der tatsächliche Bestand dargestellt werden. Weicht der Plan vom Gebäude ab, können Rückfragen, Ergänzungen oder eine Überarbeitung erforderlich werden. Welche Folgen eine konkrete Abweichung hat, hängt vom Einzelfall ab.

Kann jede interessierte Person einen Aufteilungsplan beim Grundbuchamt einsehen?

Nein, die Einsicht in Grundakten und die Herausgabe von Abschriften setzen regelmäßig ein dargelegtes berechtigtes Interesse voraus. Eigentümer:innen und andere Personen mit nachvollziehbarem rechtlichen Bezug zum Objekt können sich an das zuständige Grundbuchamt wenden. Das Amt entscheidet im Einzelfall über die Einsicht oder die Anforderung einer Kopie.

Lesen Sie jetzt:

Immobilienbesitzer Pärchen schaut aus dem Fenster.

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen?

Starten Sie jetzt mit einer kostenlosen Bewertung.