Was ist ein Bestandsverzeichnis?

Im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs werden die Grundstücke aufgeführt und wichtige Informationen zu den Grundstücken festgehalten. Die Inhalte, die in das Bestandsverzeichnis gehören, werden vom Katasteramt vorgeschrieben. Das Kataster beschreibt ein amtliches Verzeichnis – darin werden Grundstücke nummeriert und gelistet. Die einzelnen Karten des Katasteramts werden wiederum in Gemarkungen eingeteilt. Bei einer Gemarkung handelt es sich um eine Flächeneinheit. Gemarkungen werden dann in Flure aufgegliedert. Die Flure in einer Gemeinde werden auf einer Flurkarte eingezeichnet.

Was beinhaltet das Bestandsverzeichnis darüber hinaus?

  • Adressen der Grundstücke

  • Nutzungsart der Grundstücke 

  • Grundstücksfläche in Quadratmetern, Ar und Hektar

  • Grundstücksrechte oder Grunddienstbarkeiten, die mit dem jeweiligen Grundstück verbunden sind – z.B. Wegerecht, Kanalleitungsrecht, Kabelleitungsrecht

  • Die Spalte „Bestand“: Informationen zur Entstehung des Grundstücks und aus welchem Grundbuch das jeweilige Grundstück stammt

  • Die Spalte „Abschreibungen“: Übertragung des Grundstücks in ein weiteres Grundbuchblatt

Gehört ein Grundstück nur einer Eigentümerin, ist das Bestandsverzeichnis noch relativ einfach zu interpretieren. Gehören das Grundstück bzw. die Wohnungen auf dem Grundstück einer Eigentümergemeinschaft, werden die Eigentumsanteile im Bestandsverzeichnis heruntergebrochen und das Bestandsverzeichnis ist, vor allem für Laien, nur noch schwer zu interpretieren.

Hat eine Eigentümergemeinschaft gemäß § 12 WEG beschlossen, dass Wohnungseigentümer zum Verkauf ihrer Wohnung eine Verwalterzustimmung benötigen, wird auch diese Vereinbarung im Bestandsverzeichnis im Grundbuch festgehalten.

Der Aufbau des Grundbuchs besteht inklusive Bestandsverzeichnis aus folgenden Teilen:

  • Titelblatt

  • Bestandsverzeichnis

  • Grundbuch Abteilung I: Grundstückseigentümer bzw. Eigentumsverhältnisse des Grundstücks

  • Grundbuch Abteilung II: Belastungen und Beschränkungen des Grundstücks

  • Grundbuch Abteilung III: Grundpfandrechte

Themengebiet: Immobilienlexikon

Lesen Sie jetzt:

Immobilienbesitzer Pärchen schaut aus dem Fenster.

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen?

Starten Sie jetzt mit einer kostenlosen Bewertung.