Was ist ein Gutachterausschuss?

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte (GaG) wurde 1960 durch das Bundesbaugesetz gegründet. Das primäre Ziel des Gutachterausschusses ist es, Transparenz für Kaufpreise von Immobilien und Grundstücken zu schaffen. Dafür sammelt der Gutachterausschuss Daten zu Grundstückswerten und wertet diese für den jeweiligen Immobilienmarkt aus.

Teilnehmer des Gutachterausschusses sind unabhängige Immobiliensachverständige. Das Gremium setzt sich aus folgen Mitgliedern zusammen: Der Vorsitzende ist ein  Bediensteter der jeweils zuständigen Behörde der Stadt, des Landkreises oder des Bundeslandes. Dazu kommen Mitarbeiterinnen der Finanzbehörden oder Finanzämter sowie ehrenamtliche Mitglieder, die freiberuflich branchennah, zum Beispiel als Makler oder Architekten, tätig sind.

Zu den Aufgaben des Ausschusses gehören, unter anderem, die Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten und Grundstückspreisen. Um die Grundstückspreise zu ermitteln, führt der Gutachterausschuss eine Kaufpreissammlung. Aus dieser Sammlung kann der Gutachterausschuss Rückschlüsse auf den regionalen Grundstücksmarkt ziehen.

Die amtlichen Informationen für die Bodenrichtwertinformationssysteme (kurz: BORIS) finden Sie auf den folgenden Seiten der Gutachterausschüsse der jeweiligen Bundesländer:

Themengebiet: Immobilienlexikon

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