Was ist ein amtlicher Lageplan?


Ein amtlicher Lageplan wird anhand der Flurkarte erstellt. Der Lageplan ist ein wichtiger Teil des Bauantrags für ein Bauvorhaben und die dafür notwendige Baugenehmigung. Dabei besteht jeder Lageplan aus einem schriftlichen und einem zeichnerischen Teil. Im schriftlichen Teil wird der Bauherr genannt, das Baugrundstück wird inklusive angrenzender Grundstücke beschrieben und gesetzliche Vorgaben des Bauvorhabens werden festgelegt:

  1. Grundflächenzahl: Die Grundflächenzahl beschreibt die Fläche eines Baugrundstücks, die bebaut werden darf. Ist ein Grundstück 300 Quadratmeter groß und hat eine Grundflächenzahl von 0,5, dann dürften 150 Quadratmeter überbaut werden.

  2. Geschossflächenzahl: Die Geschossflächenzahl beschreibt die Gesamtfläche der Vollgeschosse, die auf einem Grundstück im Verhältnis zur Grundstücksfläche erlaubt sind. Ob ein Geschoss bzw. eine Etage als Vollgeschoss zählt, ist unter anderem von der Deckenhöhe abhängig. Ist ein Grundstück 400 Quadratmeter groß und hat eine Geschossflächenzahl von 1,0, dann könnte ein Gebäude mit 4 Etagen mit jeweils 100 Quadratmetern gebaut werden.

  3. Baumassenzahl: Die Baumassenzahl gibt an, wie viele Kubikmeter Baumasse pro Quadratmeter Baufläche zulässig sind. Dazu gehört zum Beispiel der Fußboden oder das Mauerwerk von dem ersten bis zum obersten Geschoss des Hauses.

In dem zeichnerischen Teil des amtlichen Lageplanswird das Gebäude maßstabsgetreu dargestellt. Dabei wird auch die Dachform und -neigung einbezogen.

Der amtliche Lageplan muss von einem vereidigten Fachmann oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt werden. Beim Katasteramt besteht die Möglichkeit, den amtlichen Lageplan anzufordern.

Themengebiet: Immobilienlexikon

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