Was ist eine Pacht?

Bei der Pacht handelt es sich um eine vertragliche Nutzungsüberlassung eines Pachtgegenstandes wie zum Beispiel einer Immobilie oder eines Grundstück. Die Pächterin bekommt damit ein Recht auf zeitlich begrenzte Nutzung des Pachtobjekts sowie das Recht auf „Fruchtziehung“. Das Recht auf Fruchtziehung unterscheidet die Miete von der Pacht. Es bedeutet, dass die Pächterin wirtschaftlichen Nutzen aus der Bewirtschaftung des Pachtobjekts ziehen kann. Das könnte der Verkauf geernteter Nutzpflanzen oder der Ertrag eines Restaurantbetriebs sein. Als Gegenleistung einer Pacht zahlt die Pächterin ein Entgelt an den Verpächter. Dieses Entgelt wird Pachtzins genannt. Zudem steht es dem Verpächter frei, zusätzlich weitere Zahlungen zu verlangen. Diese Zahlungen hängen vom erwirtschafteten Umsatz des Objekts ab.

Themengebiet: Immobilienlexikon

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