Nebenkostenabrechnung zur Warmmiete prüfen
Bei Vorauszahlungen kann die monatliche Warmmiete von den tatsächlichen Jahreskosten abweichen. Die Nebenkostenabrechnung zeigt, ob ein Guthaben oder eine Nachzahlung entsteht.
Die monatlich genannte Warmmiete ist nicht immer der endgültige Betrag für die Wohnkosten eines Jahres. Das gilt insbesondere dann, wenn der Vertrag Betriebskostenvorauszahlungen vorsieht: Die monatlichen Abschläge werden später mit den tatsächlich angefallenen, umlagefähigen Kosten verrechnet.
Für die Einordnung einer Nebenkostenabrechnung sind der Mietvertrag, die Betriebskostenvereinbarung, die abgerechneten Kostenarten, der Abrechnungszeitraum und die bereits gezahlten Vorauszahlungen wichtig. So lässt sich nachvollziehen, ob die aufgeführten Positionen grundsätzlich zum vereinbarten Kostenrahmen passen.
Ergibt die Abrechnung höhere Kosten als die geleisteten Vorauszahlungen, kann eine Nachzahlung entstehen. Waren die Vorauszahlungen höher als der auf die Wohnung entfallende Kostenanteil, kann sich ein Guthaben ergeben.
Betriebskostenvorauszahlung und jährliche Abrechnung
Eine Betriebskostenvorauszahlung ist ein monatlicher Abschlag auf voraussichtliche Betriebskosten. Bei vereinbarten Vorauszahlungen wird grundsätzlich jährlich abgerechnet, damit die gezahlten Beträge den tatsächlichen Kosten gegenübergestellt werden können.
Die Vorauszahlung ist deshalb eine Schätzung für laufende Kosten und keine feste Endsumme. Veränderungen beim Verbrauch, bei Versorgungs- oder Bewirtschaftungskosten können zu einem anderen Jahresergebnis führen als zunächst monatlich erwartet.
Betriebskostenpauschale im Mietvertrag
Eine Betriebskostenpauschale ist ein fest vereinbarter Betrag für Betriebskosten. Über diesen Betrag erfolgt grundsätzlich keine jährliche Abrechnung der tatsächlichen Kosten, anders als bei einer Vorauszahlung.
Ob eine Pauschale oder Vorauszahlungen vereinbart sind, sollte klar aus dem Mietvertrag hervorgehen. Diese Unterscheidung ist wesentlich, um die monatliche Warmmiete und mögliche spätere Zahlungsänderungen richtig einzuordnen.